Muss ich die Miete auch dann in voller Höhe an die Gewobag überweisen, wenn der Untermieter mir seinen Teil schuldig bleibt?

Ja. Denn bei einer Untervermietung sind sie weiterhin der alleinige Vertragspartner der Gewobag. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Untervermietung in einem gesonderten Vertrag zwischen Ihnen und dem Untermieter festzulegen. Sie erhalten entsprechende Vordrucke in jedem Schreibwarenladen.