Muss ich die TV-Versorgung bei meinem Vermieter kündigen?

Nein. Da die derzeitige TV-Versorgung vertraglich zwischen den Dienstleistern und der Gewobag abgeschlossen ist, müssen Sie nicht kündigen. Die Dienstleister versorgen Sie weiterhin über das Kabelnetz, sofern Sie einen eigenen Vertrag abschließen.