Nach Aufhebung des sogenannten Mietendimmers zahle ich wieder meine frühere Miete – kann ich das Leistbarkeitsversprechen beanspruchen?

Sie waren vom sogenannten „Mietendimmer“ betroffen, der zum 31.12.2023 ausgelaufen ist und durch die neue Kooperationsvereinbarung des Berliner Senats am 31.10.2023 ersetzt wurde? Dann zahlen Sie ab dem 1.1.2024 wieder die ursprünglich in Ihrem Mietvertrag vereinbarte Miete und können die zweite Säule unseres Leistbarkeitsversprechens für sich nutzen: Sie zahlen dann maximal 27 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Ihre Nettokaltmiete. Unter Berücksichtigung Ihres Einkommens sowie der Flächengröße Ihrer Wohnung wird Ihnen ein befristeter Mietnachlass auf Ihre Grundmiete gewährt (siehe oben).