Reduziert sich die Miete, wenn der Mietspiegelrechner eine geringere Miete ermittelt hat?

Nein. Weist ein neuer Mietspiegel für eine Wohnung eine geringere Vergleichsmiete als bisher aus, bleiben bereits erfolgte und gültige Anpassungen der Nettokaltmiete davon unberührt. Bestehende Nettokaltmieten werden nicht auf die Vergleichsmiete eines neuen Mietspiegels reduziert. Ein gesetzlicher Anspruch auf Senkung besteht nicht.