Prinzipiell wird bei der Gewobag bei Abschluss eines Mietvertrages eine Kautionszahlung in Höhe von drei Nettokaltmieten vereinbart. Die Zahlung kann auf Wunsch in drei Raten aufgeteilt werden. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.