Mängel der Mietsache haben in der Regel keinen Einfluss auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Wir weisen daher darauf hin, dass Sie aufgrund von eventuellen Mängeln an der Mietsache Ihre Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen nicht verweigern dürfen.
Haben Sie den Mangel bereits gemeldet? Falls nein, melden Sie den Mangel bitte unserem Reparaturservice.