Innerhalb von zwei bis sechs Monaten nach Vertragsende erhalten Sie die Kaution zurück. Das setzt allerdings voraus, dass die Wohnung samt aller Schlüssel ordnungsgemäß übergeben wurde. Bestehen vonseiten der Gewobag noch Forderungen, werden die Beträge von der Kaution abgezogen.
Liegt eine Abtretungserklärung oder eine Pfändung vor, darf die Gewobag die Kaution nur an den berechtigten Dritten auszahlen. Bitte vergessen Sie nicht, der Gewobag Ihre Bankverbindung mitzuteilen.