Die Bundesregierung hat eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-MoG) vorgenommen, die neben zahlreichen Verbesserungen von Verbraucherrechten auch Auswirkungen auf den bisherigen Fernsehempfang hat.
Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung darf der Kabelanschluss vom bisherigen Dienstleister nicht mehr über die Neben-/ Betriebskosten durch die Gewobag abgerechnet werden und die automatische TV-Versorgung wird für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses eingestellt, spätestens zum 01.07.2024.
Das neue Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft. Es gibt aber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.