Warum lässt die Gewobag den Einsatz von Laubbläsern zu?

Laubbläser (nicht zu verwechseln mit Laubsaugern) unterstützen das Zusammenkehren von Laub und damit auch die Entfernung des Laubs im Zeitraum von Oktober bis Dezember sowie beim Restlaub, welches stellenweise im März/April noch entfernt werden muss.

Pflanzensamen, Spinnen und Insekten werden im Gegensatz zum Laubsauger nicht aufgenommen und verbleiben in den Grünanlagen. Jedoch ist nicht jede Art von Laub in Grünanlagen dienlich. So muss z. B. das Laub der Kastanien mit Miniermottenbefall zur Eindämmung des Schädlings entsorgt werden. Laub von schwer kompostierbaren Baumarten, wie z. B. der Eiche oder der Walnuss wird ebenfalls entsorgt.

In den Gebieten Mitte und Wedding werden testweise vereinzelt akkubetriebene Laubbläser zur Unterstützung der Reinigung von Außenanlagen eingesetzt. Eine rein manuelle Laubaufnahme ist angesichts der Vielzahl der zu bewirtschaftenden Flächen extrem personal- und zeitintensiv und steht daher – auch mit Blick auf die Betriebskostenabrechnungen – gegenüber unseren MieterInnen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis.