Der WBS 220 ist eine Variante des Berliner Wohnberechtigungsscheins für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Er wird seit Februar 2025 von den Berliner Wohnungsämtern ausgestellt und erlaubt die Bewerbung auf geförderte Wohnungen mit höheren Einkommensgrenzen als der WBS 100 bis 180.
Durch seine Einführung wird der Kreis der WBS-Anspruchsberechtigten stark ausgeweitet. Der folgenden Tabelle können Sie nochmal detailliert entnehmen, ob Ihr Haushalt Anspruch auf einen WBS 220 hat. Ermitteln Sie Ihre individuelle Einkommensgrenze, indem Sie die Zelle mit der Anzahl an Erwachsenen (E) und Kindern (K) auswählen, welche Ihrem Haushalt entspricht. Wenn Ihr Haushalt mehr als fünf Personen umfasst, erhöht sich Ihre Einkommensgrenze für jeden weiteren Erwachsenen um 9.020 € und für jedes weitere Kind um 10.120 €.
Verfügbares Haushaltsnettoeinkommen pro Jahr
| Haushalt Zusammensetzung | Nur Erwachsene | Ein Kind | Zwei Kinder | Drei Kinder | Vier Kinder |
|---|---|---|---|---|---|
| Ein-Personen-Haushalt | 26.400 € (1E) | ||||
| Zwei-Personen-Haushalt | 39.600 € (2E) | 40.700 € (1E 1K) | |||
| Drei-Personen-Haushalt | 48.620 € (3E) | 49.720 € (2E 1K) | 50.820 € (1E 2K) | ||
| Vier-Personen-Haushalt | 57.640 € (4E) | 58.740 € (3E 1K) | 59.840 € (2E 2K) | 60.940 € (1E 3K) | |
| Fünf-Personen-Haushalt | 66.660 € (5E) | 67.760 € (4E 1K) | 68.860 € (3E 2 K) | 69.960 € (2E 3K) | 71.060 € (1E 4K) |
Alle Werte gelten pro Jahr. Der WBS-Check rechnet dagegen mit Ihrem monatlichen Einkommen – tragen Sie dort also Ihr Einkommen pro Monat ein.