Das hängt davon ab, welche Auflagen im Zuge der Genehmigung zwischen Ihnen und der Gewobag vereinbart wurden. Grundsätzlich hat der Vermieter Anspruch darauf, dass die Wohnung nach Ende des Mietverhältnisses im ursprünglichen Zustand übergeben wird – die vom Mieter zum Beispiel selbst angebrachten Rollos wieder entfernt werden. Wurden Zwischenwände eingezogen oder ein Durchbruch geschaffen, kann es sein, dass Sie diese bei Auszug ausbauen bzw. schließen müssen. Die Kosten hierfür müssen Sie selbst übernehmen. Jedoch im Ausnahmefall können Sie sich auch mit dem Nachmieter der Wohnung privatrechtlich einigen.