Der Mieter ist verpflichtet, seine Wohnung ungezieferfrei zu halten. Für einen Befall, für den die Mieter selbst verantwortlich sind, wird eine Bekämpfung nicht von uns beauftragt. Anders ist es bei Schaben, Speckkäfern, Pharaoameisen etc. Die Maßnahmen sind aufwendig und betreffen häufig nicht nur eine einzige Wohnung. In solchen Fällen sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen, denn eine Bekämpfung durch einen Kammerjäger kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Herkunft der Schädlinge ausgemacht wird und erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen in allen betroffenen Wohnungen in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt werden.
Wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Service-Center. Auskunft und Hilfe bekommen Sie auch bei dem Gesundheitsamt Ihres Wohnbezirkes.
Artikel über Rattenplage
Flyer zum Thema Rattenbefall vorbeugen