Angesichts des starken Wachstums unserer Stadt hat der Berliner Senat die Wohnungspolitik in den vergangenen Jahren immer stärker in den Fokus genommen. Angefangen hat es mit einer Bundesratsinitiative Berlins zur Begrenzung von Mietsteigerungen. Mittlerweile ist die Gesetzesänderung zum besseren Schutz der Mieter vor steigenden Mieten umgesetzt. 2012 wurden zwischen Senat und den landeseigenen Wohnungsunternehmen sogenannte Mietenbündnisse geschlossen.
Am 1. Januar 2016 ist nun das Wohnraumversorgungsgesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen, die alle ein Ziel haben: gutes und bezahlbares Wohnen in Berlin zu sichern.
Ein Gesetz, viele Facetten
Das neue Wohnraumversorgungsgesetz ist ein zentraler Baustein zur Umsetzung dieses Ziels. Es sichert und erweitert die in den Mietenbündnissen getroffenen zahlreichen Vereinbarungen zu Begrenzungen von Mieterhöhungen, zu Wohnungstausch und Kiezorientierung – und schafft dadurch Kontinuität und Planungssicherheit.
Darüber hinaus stärkt es das soziale Profil und das wirtschaftliche Fundament der landeseigenen Wohnungsunternehmen und ihres weiteren Wachstums. Für die Mieter vieler Sozialwohnungen bringt es Entlastungen.
Ein Blick ins Jahr 2026
Trotz der zahlreichen wohnungspolitischen Maßnahmen: Die Sicherung und die Stärkung der sozialen Wohnraumversorgung sind und bleiben größte Herausforderungen. Gerade auch die Umsetzung des Wohnraumversorgungsgesetzes ist hierbei ein anspruchsvoller Bestandteil.
Besonders wichtig ist mit Blick auf die Zukunft, dass die „Landeseigenen“ ihren Wachstumskurs zum Wohle Berlins fortsetzen. Deshalb soll die Zahl der Wohnungen im Besitz des Landes Berlin bis 2026 weiter zunehmen – nämlich von derzeit rund 300.000 auf dann 400.000. Dazu sollen die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen in den kommenden Jahren 60.000 neue Mietwohnungen bauen sowie weitere Wohnungen zukaufen. Die „Landeseigenen“ – stark im Einsatz für das wachsende und soziale Berlin.