Wie kann ich das Leistbarkeitsversprechen in Anspruch nehmen?

Ihre Nettokaltmiete überschreitet 27 Prozent Ihres anrechenbaren Einkommens und ihre individuelle Einkommensgrenze wird nicht überschritten (siehe Leistbarkeitsversprechen – auch für mich?)? Dann melden Sie sich am besten zeitnah bei uns im Service-Center (Fon: 030 4708-4000, Fax: 030 4708-4510) und beantragen einen befristeten Mietnachlass auf Ihre Nettokaltmiete formlos per Brief.

Wichtig dabei:

  1. Die Angemessenheit Ihrer Wohnfläche: siehe Klappentext „Ist meine Wohnfläche zu groß?“
  2. Die geschilderten Haushaltseinkommensgrenzen werden nicht überschritten (siehe oben).