Scheidet ein/e VertragspartnerIn aus dem Mietvertrag aus, verzichtet diese/r auf ihre/seine Rechte aus dem Mietverhältnis und somit auch auf den Kautionsanspruch. Die Kaution besteht unverändert fort. Hier sollten Sie eine privatrechtliche Einigung finden.
Bei Aufnahme weiterer VertragspartnerInnen wird keine weitere Kaution fällig