Was passiert wenn der verstorbene Mieter alleiniger Vertragspartner war, aber gemeinsam mit den Angehörigen einen gemeinsamen Haushalt geführt hat (beispielsweise Lebenspartner, Ehepartner oder erwachsene Kinder)?

Diese Personen können in den Mietvertrag eintreten und das Mietverhältnis wird mit ihnen fortgesetzt. Für die Bearbeitung schicken Sie uns von der Angehörigen Amtliche Meldebestätigung, einen ausgefüllten Antrag auf Aufnahme in den bestehenden Mietvertrag und Einkommensnachweise an service@gewobag.de. Der Vermieter kann in diesem Fall von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.