Die Erben treten automatisch in das Mietverhältnis ein. Der Vermieter kann in diesem Fall von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wenn die Wohnung nicht selbst genutzt werden soll, muss die Wohnung daher von allen Erben gekündigt werden. Hierzu steht Ihnen unser Formblatt zur Verfügung, bitte reichen Sie es unterschrieben im Original ein. Es gilt ein Sonderkündigungsrecht mit einmonatiger Kündigungsfrist.. Alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis gehen auf die Erben über (zum Beispiel Durchführung von Schönheitsreparaturen, Ausgleich von Mietschulden, Rückbau mietereigene Einbauten etc.)