Dann muss der Mieter ebenfalls einen Antrag auf Änderung des Mietvertrags stellen. Die Gewobag benötigt den vollständig ausgefüllten Mieterfragebogen. Außerdem benötigen wir eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, eine Schufa-Auskunft und die Einkommensunterlagen des zukünftigen Mietvertragspartners der letzten drei Monate vor Antragstellung.
Der Mieter hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Vermieter dem Antrag zustimmt. Spricht jedoch aus unserer Sicht nichts dagegen, übersenden wir einen entsprechenden Nachtrag zum Mietvertrag, den alle Beteiligten unterzeichnen müssen. Wirksam wird die Aufnahme in den Mietvertrag, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind und der vollständig unterschriebene Nachtrag bei der Gewobag vorliegt. Erst dann tritt der neue Mieter mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Vertrag ein.