Welche Besonderheiten gibt es bei der Hundehaltung zu beachten?

In der gesamten Wohnanlage und in den Treppenhäusern herrscht genereller Leinenzwang für Hunde.

Bitte beachten Sie, dass wir das Halten, Züchten, Ausbilden und Abrichten gefährlicher Hunde im Bereich der Mietsache untersagen. Als gefährliche Hunde gelten Hunde im Sinne v. § 4 HundeG Bln in seiner jeweils geltenden Fassung oder der ersetzenden Vorschrift. Dies gilt auch für Hunde, die aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichtes oder sonstiger besonderer Körpereigenschaften nicht dazu geeignet sind, in einer Mietwohnung gehalten zu werden.

Die Zustimmung des Vermieters beantragen Sie bitte schriftlich, per E-Mail service@gewobag.de oder Fax bei unserem Service-Center oder Sie nutzen unseren Servicebereich Meine Gewobag.