Wenn mit der Aufnahme einer weiteren Person die Überbelegung der Mieträume droht, sind wir nicht verpflichtet, einer Bitte um Untervermietung stattzugeben. Darüberhinaus dürfen Vermieter auch solche Personen ablehnen, die aufgrund ihrer Äußerungen oder ihres Verhaltens unzumutbar sind. Zudem unterliegen manche Objekte einer Wohnraumförderung oder Belegungsbindung, die einer Untervermietung im Wege stehen.