Viele Maßnahmen sind ohne Zustimmung der Vermieterin möglich, andere gelten als bauliche Veränderungen und müssen vorab genehmigt werden.
Genehmigungspflichtig:
- Fest installierte Split-Klimaanlagen mit Wanddurchbruch und Außengerät
- Außenjalousien und Markisen mit Befestigung an der Fassade
- Außenrollläden, die in die Bausubstanz eingreifen
- Sonnenschutzfolien außen, wenn sie die Fassadenwirkung verändern
Meist problemlos ohne Genehmigung nutzbar:
- Mobile Ventilatoren
- Mobile Klimageräte (Monoblock) auf Rollen, bei denen der Abluftschlauch durch ein Fenster geführt wird
- Innenliegende Sonnenschutzfolien, sofern sie rückstandsfrei entfernbar sind
- Innenliegende Rollos, Plissees und Vorhänge
- Im Zweifel empfiehlt sich immer ein kurzer Austausch mit der Vermieterin oder dem Vermieter. Eine schriftliche Zustimmung bietet rechtliche Sicherheit.