Welche Hitzemaßnahmen sind in Mietwohnungen erlaubt?

Viele Maßnahmen sind ohne Zustimmung der Vermieterin möglich, andere gelten als bauliche Veränderungen und müssen vorab genehmigt werden.

Genehmigungspflichtig:

  • Fest installierte Split-Klimaanlagen mit Wanddurchbruch und Außengerät
  • Außenjalousien und Markisen mit Befestigung an der Fassade
  • Außenrollläden, die in die Bausubstanz eingreifen
  • Sonnenschutzfolien außen, wenn sie die Fassadenwirkung verändern

Meist problemlos ohne Genehmigung nutzbar:

  • Mobile Ventilatoren
  • Mobile Klimageräte (Monoblock) auf Rollen, bei denen der Abluftschlauch durch ein Fenster geführt wird
  • Innenliegende Sonnenschutzfolien, sofern sie rückstandsfrei entfernbar sind
  • Innenliegende Rollos, Plissees und Vorhänge
  • Im Zweifel empfiehlt sich immer ein kurzer Austausch mit der Vermieterin oder dem Vermieter. Eine schriftliche Zustimmung bietet rechtliche Sicherheit.