Mieter, die eine genehmigte Veränderung an der Mietsache vornehmen, tragen alle dafür anfallenden Kosten. Das betrifft sowohl jene, die für die sach- und fachgerechte Durchführung der Arbeiten anfallen, als auch die Kosten für eine ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Bauschutts. Darüber hinaus müssen Sie darauf achten, dass andere Mieter durch die Bauarbeiten nicht gestört oder belästigt werden. Insbesondere sollten die Arbeiten nicht an Sonn- und Feiertagen oder nach 20 Uhr geschehen. Baumaterialien oder -schutt dürfen nicht auf öffentlichen Flächen wie Fluren oder Treppen gelagert werden bzw. im Hausmüll entsorgt werden. Verunreinigungen, die in Zusammenhang mit den Arbeiten entstehen, müssen die Mieter umgehend bereinigen. Auch die Kosten für die Instandhaltung der Einbauten muss der Mieter während der Vertragslaufzeit selbst tragen.