Welche Ruhezeiten gelten?

service_hinweise_laermschutz_werktag


an Werktagen:
von 6:00 bis 7:00 Uhr
von 20:00 bis 22:00 Uhr


Bitte vermeiden Sie während dieser Zeiten Lärm, durch den andere Personen gestört werden können. An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen gelten Ruhezeiten ganztägig!

service_hinweise_laermschutz_mittag


Mittagsruhezeit:
von 13:00 bis 15:00 Uhr




Bitte unterlassen Sie es auch während der Mittagsruhezeit von 13:00 bis 15:00 Uhr, Lärm zu verursachen.

service_hinweise_laermschutz_nachts


Nachtruhezeit:
von 22:00 bis 6:00 Uhr




Während der gesetzlichen Nachtruhezeit von 22:00 bis 6:00 Uhr gilt das Verbot andere Personen durch Lärm zu stören.

Beschränken Sie die Lautstärke von Radio, Fernseher und eigenem Musizieren innerhalb der Wohnräume auf Zimmerlautstärke. Unbeteiligte Personen dürfen nicht unzumutbar gestört werden. Bitte vermeiden Sie jeglichen Lärm in Treppenhäusern, auf Fluren, auf Balkonen und in Außenanlagen, insbesondere bei der Nutzung von Glascontainern.

Lärm kann extrem belastend sein: Denken Sie bitte an Ihre Nachbarn und nehmen Rücksicht.

mehrsprachiger Informationsflyer zum Thema Lärmschutz