Es gibt gesonderte WBS für Personen mit besonderen Bedürfnissen, z.B. schwerbehinderte Personen oder Familien in unzureichenden Wohnverhältnissen. Personen mit einem Alter von über 65 Jahren erhalten ebenfalls einen WBS mit besonderem Wohnbedarf, wenn Sie eine unterbelegte Mietwohnung freimachen.
Voraussetzungen: Für diesen speziellen WBS muss der Hauptwohnsitz mindestens ein Jahr in Berlin sein. Falls Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie durch die Beantragung eines WBS mit besonderem Wohnbedarf Ihre Chancen auf dem Berliner Wohnungsmarkt weiter erhöhen.