Anspruchsberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger. Drittstaatsangehörige können ebenfalls einen WBS beantragen, wenn eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr vorliegt. Antragsstellende müssen volljährig sein und ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben oder beabsichtigen, nach Berlin zu ziehen.