Wer trägt die Kosten der Anmietung?

Die Kosten der Anmietung der Geräte tragen die Mieter gemäß § 2 Nr. 4a Betriebskostenverordnung (BetrKV) sowie § 7 Abs. 2, 8 Abs. 2 Heizkostenverordnung im Rahmen der jährlichen Heiz- und Betriebskostenabrechnung.