Wie erfolgt der Winterdienst bei der Gewobag?

Wir sind für den Winterdienst auf den Gehwegen auf unseren Grundstücken verantwortlich. Gehwege sind nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen, von Schnee zu beräumen, bei Schnee- und Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen, bei Bedarf auch wiederholt. Es werden innerhalb der Wohnanlage alle Hauptwege, aber nicht alle Nebenwege geräumt. Auf Parkplätzen wird die Fahrspur geräumt, aber nicht die einzelnen Stellplätze.

Dauert der Schneefall über 20 Uhr hinaus an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glatteisbildung ein, so ist der Winterdienst bis 7 Uhr des folgenden Tages, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr durchzuführen.

Die Arbeiten werden vom Hauswart kontrolliert, sollten nach den o. g. Zeiten die Gehwege nicht von Schnee und Eis befreit sein, informieren Sie bitte Ihren Hauswart. Die Rufnummer entnehmen Sie bitte dem Hausaushang.