Es erfolgen jährlich fünf Pflegegänge durch ein Grünpflegeunternehmen. Die Arbeiten des Grünpflegeunternehmens werden vom Hauswart kontrolliert.
Baumpflegearbeiten erfolgen gemäß der Berliner Baumschutzverordnung und sind daher nicht ganzjährig möglich. Das Naturschutzgesetz verbietet ferner eine Baumfällung während der Nist- und Brutzeit (1. März bis 30. September). Deshalb werden auch Fällgenehmigungen normalerweise für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar ausgestellt. Bei bestimmten Voraussetzungen sind Baumpflegearbeiten auch nur mit Genehmigung möglich.
Sollten Sie mit der Qualität der Grünpflegearbeiten nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte zeitnah an Ihren Hauswart. Die Rufnummer entnehmen Sie bitte dem Hausaushang.