Mieter im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau (1. Förderweg) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Mietzuschuss zur Bruttowarmmiete beantragen.
- Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruch haben alle einkommensschwachen Haushalte, bei denen die Bruttowarmmiete mehr als 30 % des anrechenbaren Haushaltseinkommens gemäß den Einkommensgrenzen für den Berliner Wohnberechtigungsschein ausmacht. - Wann stellt man einen Antrag?
Der Antrag kann von jedem anspruchsberechtigten Mieter jederzeit gestellt werden. - Wie und wo stellt man einen Antrag?
Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat die Investitionsbank Berlin (IBB) als Dienstleister beauftragt, zu dieser besonderen Form des Mietzuschusses zu beraten, die Anträge entgegen zu nehmen, zu bearbeiten und zahlbar zu machen.
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/mietzuschuss-in-sozialwohnungen.html
Die für die Antragstellung notwendigen Unterlagen finden Sie unter http://www.mietzuschuss.berlin.de/Formulare.html.
Die Anträge sind zu richten an:
Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210 in 10719 Berlin
Fon: 030 – 2125 4545
E-Mail: mietzuschuss@ibb.de