Bei zentralen Warmwasserversorgungsanlagen gibt es Verhaltensregeln die dabei helfen, den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Anlage zu erhalten. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass durch regelentsprechenden Betrieb der Trinkwasserinstallation einem Legionellenbefall vorgebeugt wird. Hierfür muss der Mieter für einen regelmäßigen Wasserfluss sorgen bzw. bei Nichtbenutzen über einen „längeren“ Zeitraum entsprechende Hygienespülungen (Wasserlaufen lassen) vornehmen.
Zu den vorbeugenden Maßnahmen im Rahmen der Sorgfaltspflicht zählen:
- Das regelmäßige Reinigen und Entkalken der Perlatoren der Wasserhähne mit Essigessenz
- Das regelmäßige Spülen der Entnahmestellen (Dusche, Spüle, Waschbecken) in der Wohnung
- Bei Abwesenheit von mehr als zwei Tagen das Schließen der Absperrarmatur für die Wohnung so wie nach der Rückkehr das Wasser an allen Entnahmestellen 5 Minuten ablaufen zu lassen. Bei einer Abwesenheit von 4 Stunden bis zu zwei Tagen genügt es, das Stagnationswasser ablaufen zu lassen (ca. 30 Sekunden bis das Wasser spürbar kühler wird).
- Generell sollte das Wasser bei selten genutzten Entnahmestellen regelmäßig (mindestens monatlich) ausgetauscht werden, indem man das Wasser 5 Minuten ablaufen lässt.
Weitere Infos zum Thema:
Artikel zu Legionellen – Ingenieur Kristian Boseniuk über Legionellen im Trinkwasser und die Folgen eines zu starken Befalls.