Die funkbasierten Heizkostenverteiler werden, abhängig von der Batterielaufzeit alle 10 bzw. 12 Jahre ausgewechselt.
Wasser- und Wärmemengenzähler unterliegen dem Eichgesetz und werden daher von uns je Liegenschaft alle 5 bzw. 6 Jahre getauscht.
Dies bedeutet für unsere MieterInnen, dass sie nach erfolgreicher Erstinstallation der funkbasierten Verbrauchserfassungsgeräte dem Messdienstleister lediglich alle 5 bzw. 6 Jahre Zugang gewähren müssen.
Im ersten turnusmäßigen Austausch sind die Kalt und Warmwasserzähler sowie evtl. die Wärmemengenzähler betroffen (aufgrund der Eichfrist).
Nach weiteren 5 bzw. 6 Jahren sind neben dem Austausch der Wasser- und Wärmemengenzähler (aufgrund der erneuten Eichfrist) auch die Heizkostenverteiler (wegen der Batterielaufzeit) betroffen.
Defekte Messgeräte werden in der Regel im Rahmen der regelmäßigen Funkablesungen festgestellt. Der zuständige Servicepartner setzt sich im Anschluss mit Ihnen in Verbindung, um das betroffene Gerät vor Ort zu prüfen und gegebenenfalls zu ersetzen.
Sollten Sie dennoch Unregelmäßigkeiten feststellen oder zeigt eines der Geräte einen Fehlercode an, wenden Sie sich bitte umgehend an das Service-Center der Gewobag oder an den Reparaturservice.