Wie unterscheiden sich Mieterrat und Mieterbeiräte?


Die Gemeinsamkeiten
Beide Gremien

  • werden aus der Mitte der Mieterschaft für fünf Jahre gewählt
  • arbeiten ehrenamtlich
  • führen regelmäßig Beratungen und Sprechstunden für Mieterinnen und Mieter durch
  • informieren die Mieterinnen und Mieter der Gewobag regelmäßig über ihre Arbeit
  • haben konkrete Ansprechpartner bei der Gewobag
  • haben regelmäßige Informations- und Arbeitstreffen mit der Gewobag

Die Unterschiede

Die MieterbeiräteDer Mieterrat
bleiben wie bisher bestehenwird 2016 erstmals gewählt
bestehen aus 3-5 Mitgliedern für ein Quartierbesteht aus 10 Mitgliedern für das Gesamtunternehmen
vertreten die Interessen der Gewobag-Mieterinnen und -Mieter eines Quartiersvertritt die Interessen aller Gewobag-Mieterinnen und -Mieter quartiersübergreifend
führen Maßnahmen der Nachbarschaftsförderung und Nachbarschaftshilfe durch und wirken bei der Gestaltung des Wohnumfeldes mitkooperiert mit den Mieterbeiräten für die Entstehung bzw. den Ausbau regionaler Netzwerke in den Quartieren
werden von der Gewobag über Entwicklungen im jeweiligen Quartier informiertwird von der Gewobag über Planungen bei Neubau, Modernisierung und Instandsetzung sowie Quartiersentwicklung und Gemeinschaftseinrichtungen im Gesamtbestand der Gewobag informiert
können Verbesserungsvorschläge äußern und die gemeinsamen Interessenlagen der Gewobag-Mieterinnen und -Mieter des jeweiligen Quartiers vertretenkönnen Verbesserungsvorschläge äußern und die gemeinsamen Interessenlagen der Gewobag-Mieterinnen und -Mieter auf Unternehmensebene vertreten

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Fon: 0800 4708-800 (kostenfrei)
E-Mail: service@gewobag.de