Die Gemeinsamkeiten
Beide Gremien
- werden aus der Mitte der Mieterschaft für fünf Jahre gewählt
- arbeiten ehrenamtlich
- führen regelmäßig Beratungen und Sprechstunden für Mieterinnen und Mieter durch
- informieren die Mieterinnen und Mieter der Gewobag regelmäßig über ihre Arbeit
- haben konkrete Ansprechpartner bei der Gewobag
- haben regelmäßige Informations- und Arbeitstreffen mit der Gewobag
Die Unterschiede
| Die Mieterbeiräte | Der Mieterrat |
| bestehen aus 3-5 Mitgliedern für ein Quartier | besteht aus 10 Mitgliedern für das Gesamtunternehmen |
| vertreten die Interessen der Gewobag-Mieterinnen und -Mieter eines Quartiers | vertritt die Interessen aller Gewobag-Mieterinnen und -Mieter quartiersübergreifend |
| führen Maßnahmen der Nachbarschaftsförderung und Nachbarschaftshilfe durch und wirken bei der Gestaltung des Wohnumfeldes mit | kooperiert mit den Mieterbeiräten für die Entstehung bzw. den Ausbau regionaler Netzwerke in den Quartieren |
| werden von der Gewobag über Entwicklungen im jeweiligen Quartier informiert | wird von der Gewobag über Planungen bei Neubau, Modernisierung und Instandsetzung sowie Quartiersentwicklung und Gemeinschaftseinrichtungen im Gesamtbestand der Gewobag informiert |
| können Verbesserungsvorschläge äußern und die gemeinsamen Interessenlagen der Gewobag-Mieterinnen und -Mieter des jeweiligen Quartiers vertreten | können Verbesserungsvorschläge äußern und die gemeinsamen Interessenlagen der Gewobag-Mieterinnen und -Mieter auf Unternehmensebene vertreten |
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Unser Service-Center ist gern für Sie da
Fon: 030 4708-4000