Die Gemeinsamkeiten
Beide Gremien
- werden aus der Mitte der Mieterschaft für fünf Jahre gewählt
- arbeiten ehrenamtlich
- führen regelmäßig Beratungen und Sprechstunden für Mieterinnen und Mieter durch
- informieren die Mieterinnen und Mieter der Gewobag regelmäßig über ihre Arbeit
- haben konkrete Ansprechpartner bei der Gewobag
- haben regelmäßige Informations- und Arbeitstreffen mit der Gewobag
Die Unterschiede
Die Mieterbeiräte | Der Mieterrat |
bleiben wie bisher bestehen | wird 2016 erstmals gewählt |
bestehen aus 3-5 Mitgliedern für ein Quartier | besteht aus 10 Mitgliedern für das Gesamtunternehmen |
vertreten die Interessen der Gewobag-Mieterinnen und -Mieter eines Quartiers | vertritt die Interessen aller Gewobag-Mieterinnen und -Mieter quartiersübergreifend |
führen Maßnahmen der Nachbarschaftsförderung und Nachbarschaftshilfe durch und wirken bei der Gestaltung des Wohnumfeldes mit | kooperiert mit den Mieterbeiräten für die Entstehung bzw. den Ausbau regionaler Netzwerke in den Quartieren |
werden von der Gewobag über Entwicklungen im jeweiligen Quartier informiert | wird von der Gewobag über Planungen bei Neubau, Modernisierung und Instandsetzung sowie Quartiersentwicklung und Gemeinschaftseinrichtungen im Gesamtbestand der Gewobag informiert |
können Verbesserungsvorschläge äußern und die gemeinsamen Interessenlagen der Gewobag-Mieterinnen und -Mieter des jeweiligen Quartiers vertreten | können Verbesserungsvorschläge äußern und die gemeinsamen Interessenlagen der Gewobag-Mieterinnen und -Mieter auf Unternehmensebene vertreten |
Haben Sie Fragen?
Unser Service-Center ist gern für Sie da
Fon: 0800 4708-800 (kostenfrei)
E-Mail: service@gewobag.de