Wohne ich im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau (1. Förderweg)?

Wenn Sie mit der Mietänderungserklärung eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erhalten haben, wohnen Sie in einem öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau. Diese Information finden Sie auch auf der ersten Seite Ihres Mietvertrages.

Trifft dies zu, ist eine Zustimmung zur Mietänderungserklärung gesetzlich nicht erforderlich, da es sich in diesem Fall um eine einseitige Erklärung handelt (§ 10 Wohnungsbindungsgesetz).