Wovon hängt es ab, ob die Gewobag einer Vertragsentlassung zustimmt?

Im Wesentlichen davon, ob die verbleibende Person die vereinbarte monatliche Miete bezahlen kann. Dazu müssen die drei letzten Einkommensnachweise vorgelegt werden. Allerdings können im Einzelfall auch weitere Kriterien für oder gegen eine alleinige Fortführung des Mietvertrags sprechen.