Die Tätigkeit des Mieterbeirates dient dazu, das Interesse der Bewohner an ihrer Wohnsituation und ihrem Wohnumfeld zu wecken und zu mobilisieren. Der Mieterbeirat koordiniert gemeinsame Interessenlagen der Mieter und diskutiert diese mit dem Vermieter und sucht gemeinsam mit ihm nach Lösungen. Der Mieterbeirat kann dem Wohnungsunternehmen Verbesserungsvorschläge, Anregungen und Empfehlungen unterbreiten.
Weitere Aufgaben sind:
– Durchführung von Maßnahmen der Nachbarschaftsförderung und Nachbarschaftshilfe,
– Mitwirkung an der Gestaltung des Wohnumfeldes (in Gemeinschaftsanlagen/ Gemeinschaftseinrichtungen),
– Informations- und Beratungsfunktion für bestimmte Sachbereiche ausüben