Gilt das Leistbarkeitsversprechen für alle Mieterhöhungen der Gewobag?

Die oben genannten Informationen beziehen sich auf alle Mieterhöhungen, die auf der neuen Kooperationsvereinbarung mit dem Land Berlin nach §558 BGB / § 559 BGB basieren. Informationen zu anderen Mieterhöhungen finden Sie hier:

Informationen zu Mieterhöhungen