Der Vermieter hat die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen, eine Mieterhöhung auszusprechen. Das können zum Beispiel Anpassungen an die ortsübliche Vergleichsmiete, Modernisierungsmieterhöhungen, der Wegfall von Fördermitteln oder die Anpassung von Verwaltungs- und Instandhaltungspauschalen sein.
Wir wissen, dass dies Unsicherheiten und Fragen mit sich bringen kann. Wir haben Ihnen ein FAQ mit den häufigsten Fragen, die uns im Zusammenhang mit einer Mieterhöhung erreichen, zusammengestellt.
