Ich nutze Aufzug/ Spielplatz/ etc. nicht oder war einen längeren Zeitraum nicht in meiner Wohnung. Muss ich die Kosten hierfür trotzdem zahlen?

Ja, es ist hierbei nicht relevant, ob Aufzug/ Spielplatz/ etc. tatsächlich vom Mieter genutzt wird, sondern dass die Möglichkeit zur Nutzung besteht.

Die physische Abwesenheit befreit den Mieter nicht von seiner Zahlungspflicht. Die Betriebskosten sind mietvertraglich vereinbart und der Mietvertrag behält weiterhin seine Gültigkeit, wenn er nicht gekündigt wird. Auch etwaige Vorauszahlungen sind weiterhin zu leisten.

Eine Abwesenheit während der Heizperiode wird bereits innerhalb des erfassten Verbrauchs einbezogen. Eine erweitere Berücksichtigung von individuellen Abwesenheiten ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Auch während der Abwesenheit muss der Mieter für eine Zugänglichkeit der Wohnung und eine frostschützende Beheizung sorgen.