In welcher Form hat die Kündigung zu erfolgen?

Die Kündigung muss dem Vermieter schriftlich vorliegen und von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietern unterschrieben sein. Ein Fax, Scan oder eine E-Mail reichen daher nicht aus – auch nicht zur Fristwahrung.
Die Kündigung kann allerdings auch von einem Bevollmächtigten mit Originalvollmacht unterschrieben werden.

Wichtig ist es, die Mietvertragsnummer anzugeben, damit wir die Wohnung der Kündigung zuordnen können, sowie die Adresse, Telefonnummer und die Namen der Mieter sowie eine eventuelle Vollmacht.