Grundsätzlich ist die Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung innerhalb von 30 Tagen fällig. Sofern Sie begründet Widerspruch einlegen, setzt die Gewobag die Fälligkeit aus, bis der Widerspruch bearbeitet ist.
Grundsätzlich ist die Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung innerhalb von 30 Tagen fällig. Sofern Sie begründet Widerspruch einlegen, setzt die Gewobag die Fälligkeit aus, bis der Widerspruch bearbeitet ist.
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