Muss ich meine Nachzahlung bezahlen, auch wenn ich Widerspruch eingelegt habe?

Grundsätzlich ist die Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung innerhalb von 30 Tagen fällig. Sofern Sie begründet Widerspruch einlegen, setzt die Gewobag die Fälligkeit aus, bis der Widerspruch bearbeitet ist.