Wann bekomme ich meine Betriebskostenabrechnung?

Gemäß § 556 Absatz 3 BGB ist die Abrechnung bis spätestens ein Jahr nach dem Abrechnungszeitraum zu erstellen und dem Mieter zukommen zu lassen. Der Abrechnungszeitraum umfasst bei der Gewobag das Kalenderjahr (01.01.-31.12.).

Gut zu wissen: Diese Frist gilt ebenso, wenn Sie innerhalb des Abrechnungsjahres ein- oder ausziehen.

Ein Beispiel: Die Abrechnung für den Zeitraum Januar – Dezember 2022 muss bis spätestens 31. Dezember 2023 an den Mieter zugestellt werden.