Bei ausziehenden Mietern vor sowie bei einziehenden Mietern nach den Sommermonaten entfällt die Ansparung der Heizkostenvorauszahlungen in den warmen Monaten, in denen kein bzw. nur ein sehr geringer Heizbedarf besteht. Dieser Aspekt führt sehr häufig zu einer Nachzahlung.
In allen anderen Fällen ist von einer zu geringen Vorauszahlung auszugehen.