Was sind Betriebskosten und warum muss ich sie bezahlen?

Laut gesetzlicher Definition in §1 Betriebskostenvorordnung (BetrKV) sind Betriebskosten die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Der Vermieter ist bei entsprechender Umlagevereinbarung im Mietvertrag berechtigt, diese laufenden Kosten auf den Mieter umzulegen. Explizit ausgeschlossen sind Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten.