Mein Energieverbrauch


Heiz- und Warmwasserverbräuche einsehen und vergleichen

Seit 01.12.2021 gilt die neue Heizkostenverordnung. Im Zuge dessen erhalten Sie ab sofort mehr Informationen über Ihr Verbrauchsverhalten, sofern in Ihrer Wohnung bereits fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte vorhanden sind. Dazu zählen:

  • Ihren monatliche Heiz- und Warmwasserverbrauch in Kilowattstunden (kWh),
  • hilfreiche Vergleichswerte
  • auf Wunsch automatisch Benachrichtigungen über neue Verbrauchsinformationen per Push-Nachricht in der Gewobag App

Alle Verbrauchsnachweise finden Sie in der Gewobag App und im Gewobag Portal.

Letzten Verbrauchsnachweis ohne Registrierung einsehen ⭸

Ihre Energieverbräuche und viele weitere hilfreiche Funktionen finden Sie in Ihrer Gewobag App sowie im Gewobag Portal

Installieren Sie die Gewobag App einfach über den Google Play Store oder den Apple App Store. Nach erfolgreicher Anmeldung haben Sie direkt Zugriff auf Ihre Verbrauchswerte sowie weitere Funktionen wir Schadensmeldungen oder die Gewobag Vorteilswelt mit attraktiven Rabatten.

Kein Smartphone? Kein Problem.

Die Funktionen der Gewobag App stehen Ihnen auch über das Gewobag Portal zur Verfügung, das Sie einfach in Ihrem Browser aufrufen können. Bitte registrieren Sie sich wie unten beschrieben, um Zugriff auf Ihre Verbrauchswerte zu bekommen.


Anmeldung zu Gewobag App und Gewobag Portal

Für Ihre erstmalige Anmeldung klicken Sie einfach auf „Registrieren“ und füllen das Formular mit den Daten aus, die in Ihrem Mietvertrag stehen. An Ihre angegebene E-Mail-Adresse erhalten Sie dann eine Bestätigungsmail mit einem Link, über den Sie Ihr Kundenkonto aktivieren.

Anmeldung ohne Mietvertrag

Die Erstanmeldung ist auch ohne Ihre Vertragsunterlagen möglich. Füllen Sie auch hier einfach alle Felder aus und senden Sie die Anfrage ab. Sobald wir Sie als Mieter identifiziert haben, erhalten Sie einen Bestätigungslink an die angegebene E-Mail-Adresse. Parallel senden wir Ihnen per Post einen Aktivierungscode zu, den Sie nach Anmeldung in der App eingeben müssen, um bestimmte Funktionen zu nutzen. So stellen wir sicher, dass nur befugte Personen Zugriff haben.


Sie wollen sich nicht für die Gewobag App oder das Gewobag Portal registrieren?

Dann tragen Sie zur Einsicht Ihres aktuellen Energieverbrauches hier Ihre Mietvertragsnummer (MV) ein. Sie finden diese auf einem Gewobag-Anschreiben oder Ihrem Mietvertrag. Wollen Sie auch Ihre Energieverbräuche aus der Vergangenheit einsehen, so registrieren Sie sich bitte bei der Gewobag App, unserem Gewobag Portal oder Sie kontaktieren unser Service-Center.


Häufige Fragen und Antworten

Fragen zum Erhalt der monatlichen Verbrauchsinformation

Bedauerlicherweise nein, wir sind nach der Heizkostenverordnung verpflichtet Ihnen die Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen. Um Ihre Kosten so gering wie möglich zu halten: Wählen Sie bitte die digitale Lösung. Hierzu müssen Sie nach Erhalt dieses Schreibens nichts weiter veranlassen.

Dieser Kommunikationsweg ist frühestens ab 2023 angedacht, da es hinsichtlich des Datenschutzes noch Klärungsbedarf gibt. Außerdem kann an eine Mailadresse nicht als eindeutig zuordenbare Adresse benutzt werden. Es kann der Zugang nicht nachgewiesen werden.

Ihre Verbrauchsinformation für den aktuellen Monat erhalten Sie spätestens am letzten Tag des Folgemonats, z.B. den Verbrauch für März 2022 am 30.04.2022.

Die neue Heizkostenverordnung verlangt die monatliche Information über das ganze Jahr (nicht nur in der Heizperiode).

Kosten der monatlichen Verbrauchsinformation

Ja, lt. HeizkostenV § 7 Abs. 2 gehören zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage auch die Kosten der Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen gemäß § 6a.
Möchten Sie Kosten sparen UND einen Beitrag für den Umweltschutz leisten? Laden Sie unkompliziert und kostenfrei unsere Gewobag App herunter und melden sich ganz einfach an!

Nein, die Kosten werden jährlich je Wohnung- oder Gewerbeeinheit berechnet.

Das sind die Kosten, die im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung dem Mieter gegenüber abgerechnet werden können, wie z.B. Grundsteuer, Winterdienst.

Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an Ihr zuständiges Jobcenter.

Inhalt der monatlichen Verbrauchsinformation

Die Erhebung der Verbrauchswerte für einen Vergleich ist erst ab dem 01.12.2021 zulässig. Die Verbrauchswerte des Vorjahres können Ihnen also erstmalig in 2023 für 2022 angezeigt werden.

Laut der neuen Heizkostenverordnung ist lediglich eine monatliche Mitteilung über den Heizungsverbrauch (und Warmwasserverbrauch) erforderlich.

Bemerkung: Bei dem Messdienstleister BRUNATA-METRONA GmbH & Co. KG werden die Kaltwasserwerte mitabgebildet, Ihnen als Nutzer entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Nein, die Mitteilung der witterungsbereinigten Daten erfolgt mit der jährlichen Abrechnungsinformation in der Betriebskostenabrechnung.

Die witterungsbereinigten Werte erhalten Sie in der jährlichen Abrechnungsinformation mit Ihrer Betriebskostenabrechnung. Eine Witterungsbereinigung der Verbrauchswerte in der monatlichen Verbrauchsinformation ist lt. Heizkostenverordnung nichtgefordert.

Ein Vergleichsnutzer soll Ihnen die Möglichkeit geben, Ihren Verbrauch mit dem Durchschnitt der Verbraucher zu vergleichen. Sie bekommen damit eine Orientierung, ob Ihr Verbrauch im Vergleich hoch oder niedrig ist.

Bisher war es nicht notwendig dem Messdienstleister auch Ihren Vornamen oder die Namen der Mitmieter zu übermittelt. Der Datenaustausch bezogen auf die Verbrauchsinformation steckt noch in den Anfängen. Diese Anpassung werden wir voraussichtlich ab dem 01.01.2023 umsetzen.

Weitere Fragen rund um die monatliche Verbrauchsinformation

Wenn Sie unser Informationsschreiben erhalten haben, ist Ihre Wohnung mit fernablesbaren Heizkostenverteilern, Wärmemengenzählern und/oder Warmwasserzählern ausgestattet.

Fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte sind z.B. Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler, die die Ablesewerte per Funk an den Messdienstleister übermitteln. Eine Ablesung in Ihrer Wohnung ist damit nicht mehr notwendig und wir können Sie deshalb monatlich über Ihren Verbrauch informieren.

Sie erhalten von uns monatlich eine Übersicht zu Ihren Warmwasser- und/oder Heizungsverbräuchen.

Ja, da es sich hierbei lediglich um eine Verbrauchsinformation handelt und nicht um die jährliche Abrechnung der Kosten.

In der Betriebskostenabrechnung werden Ihre Verbrauchswerte weiterhin in den bekannten Einheiten (zum Beispiel Kubikmeter (m³) bei Wasser, Strich (STR) bei Heizkosten) angegeben.

Die angegebene Anzahl der Kilowattstunden (kWh) vergleichen lediglich die Wärmeabgabe der Heizkörper (bzw. der bezogenen Menge Warmwasser in Kubikmeter) der eigenen Wohnung in unterschiedlichen Monaten miteinander oder mit einer Durchschnittsnutzerin bzw. einem -nutzer. Sie sagen nichts über die Kosten der Beheizung (und Warmwasserbereitung) aus, die einmal im Jahr abgerechnet werden. Sie können also keine Kosten entnehmen, sondern nur die Änderung des Verbrauchs.

Ein Vergleich mit den Werten aus der monatlichen Verbrauchsinformation ist ohne Umrechnung nicht möglich.

Die dargestellten Verbräuche beruhen auf Messwerten von fernablesbaren Geräten. Die Jahresendabrechnung kann unter anderem aufgrund des Energiepreises, des Umlageschlüssels, sowie der Korrekturwerte von den dargestellten Werten abweichen. Eine pauschale Aussage in Prozent ist leider nicht möglich!

Durch die Heizkostenverordnung wird beabsichtigt, dass Sie als NutzerIn einen besseren und zeitnahen Überblick über Ihr Heizverhalten und Ihren Warmwasserverbrauch erhalten. So sollen Sie in der Lage sein, aktiv etwas zum Klimaschutz beizutragen, indem Sie ggf. Ihr Heizverhalten anpassen. Eine Abrechnung der Kosten ist für uns erst nach Ende des Abrechnungsjahres möglich, wenn die Jahresrechnungen der Versorger vorliegen.

FAQ als PDF-Datei