Wir bitten Sie zunächst, ein persönliches Gespräch mit dem Beschwerdeverursacher zu suchen. Vielleicht können Sie auf diese Weise erreichen, dass das Problem im gegenseitigem Einvernehmen gelöst werden kann. Oft ist dies der Erfolg bringendere Weg. Sollten Sie für ein Gespräch keine Möglichkeit sehen, müssen Sie beweisen können, dass Ihre Beschuldigungen zu Recht bestehen, sonst lassen sich Ihre Interessen auch bei einem eventuellen Gerichtsverfahren kaum durchsetzen.
Aus mietrechtlichen Gründen kann sich das Wohnungsunternehmen immer nur dann in diese Angelegenheit einschalten, wenn von Seiten des Beschwerdeführers dem Wohnungsunternehmen gegenüber der sogenannte Beweis erbracht wird, dass es sich aktuell und tatsächlich um rechtliche Störungen des Hausfriedens handelt, die mit Zeugenaussagen belegt werden müssen.
Bitte beachten Sie, dass wir nur tätig werden können, wenn die vorgebrachten Beschwerdegründe nicht länger als vier Wochen zurückliegen. Zudem können Sie sich jederzeit auch an die Polizei, das zuständige Ordnungsamt, die Schieds- oder Verbraucherstelle wenden.
Hierzu können Sie gerne unser Formular Lärmprotokoll nutzen.
Sofern keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, bieten die Schiedsämter der Bezirke Hilfe an: service.berlin.de/schiedsstellen-schiedsaemter