Während der Wohnungsvorabnahme überprüft einer unserer Mitarbeiter den Zustand Ihrer Wohnung und fertigt ein Vorabnahmeprotokoll an, in dem mögliche Schäden schriftlich festgehalten werden. Insbesondere achten wir auf folgende Aspekte:
• Wurden Schönheitsreparaturen von Ihnen ausgeführt (sofern Sie nach dem Mietvertrag hierzu verpflichtet waren)?
• Sind bauliche Veränderungen in der Wohnung vorgenommen worden?
• Sind mietereigene Einbauten (z. B. eigene Einbauküche usw.) vorhanden?
• Sind Einbauten der Gewobag beschädigt?
Sollten Schäden in oder an der Wohnung bestehen, die Sie zu vertreten haben, so haben wir als Vermieter das Recht auf Reparatur oder Ersatz. Bei baulichen Veränderungen an der Wohnung werden wir prüfen, inwieweit diese in der Wohnung bestehen bleiben können.
Aus dem Vorabnahmeprotokoll können Sie ersehen, welche Reparaturen Sie ausführen müssen. Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.
Das Vorabnahmeprotokoll erhalten Sie in Kopie. Danach wird ein Termin für die Wohnungsabnahme vereinbart.
Während der Wohnungsabnahme wird geprüft, ob Sie alle Schäden vereinbarungsgemäß beseitigt haben.