junges Paar sitzt entspannt im Wohnzimmer auf der Couch und schauen sich etwas auf einem Laptop an.junges Paar sitzt entspannt im Wohnzimmer auf der Couch und schauen sich etwas auf einem Laptop an.

wichtige Informationen zu Ihrem Mietvertrag

Herzlich willkommen – liebe Neumieterin, lieber Neumieter! Als landeseigenes Wohnungsunternehmen stehen wir nicht nur für leistbare Mieten und einen vielfältigen Bestand, sondern auch für ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Seriosität. Mit mehr als 100 Jahren Erfahrung als Vermieterin auf dem Berliner Wohnungsmarkt bieten wir Ihnen umfassende Service-Angebote und Informationen.

Auf dieser Internetseite finden Sie – ergänzend zu Ihrem Mietvertrag – wichtige Inhalte zum Mietverhältnis und zum Leben in den Gewobag-Quartieren. Ob AnsprechpartnerInnen, Hausordnung oder Infos rund um TV, Internet und Telefonie: Hier erhalten Sie kompakte Antworten auf einen Blick. Wahlweise unten auf dieser Seite in den Klappentexten oder zum Herunterladen in einer PDF.

Wir hoffen, Sie fühlen sich als MieterIn bei uns wohl und starten mit Ihrem neuen Zuhause in eine gute Zukunft.

Ihre Gewobag

Unser Servicepaket für Ihr Zuhause

Service-Center

Sie haben Fragen rund um Ihr Mietverhältnis oder zu besonderen Angeboten der Gewobag:
Das zentrale Service-Center mit erfahrenen Gewobag-MitarbeiterInnen ist für Sie da!
Bitte halten Sie Ihre Mietvertragsnummer bereit. Diese finden Sie auf der ersten Seite Ihres Mietvertrags.

Fon: 030 4708-4000

Service-Zeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag
9:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
12:00 bis 15:00 Uhr

Reparatur-Service/Notdienst
Der Reparatur-Service kümmert sich um Schadensmeldungen und Havariefälle, wie z.B. Rohrbruch, Heizungs- oder Stromausfall
Ihren zuständigen Reparaturservice finden Sie oben in der Suchfunktion.

Bitte halten Sie Ihre Mietvertragsnummer bereit.

Servicezeiten: Mo. bis Fr. von 06:30 –20:00 Uhr
In Notfällen – 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr.

Postadressen
Gewobag: Postfach 21 04 50, 10504 Berlin
Gewobag WB: Postfach 21 04 60, 10504 Berlin
Gewobag PB: Postfach 21 04 70, 10504 Berlin

Quartierbüros
Sie haben auch die Möglichkeit Ihre Fragen rund um Ihr Mietverhältnis in unseren Quartierbüros zu klären Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hier kommen Sie zur Übersicht der Quartierbüros.

Das Bild zeigt zwei Smartphones. Der linke Bildschirm zeigt eine Begrüßungsseite mit dem Text "Herzlich willkommen" und einer Beschreibung darunter, die Informationen zur App bietet. Der rechte Bildschirm zeigt eine Seite mit dem Schriftzug "Gewobag App" auf einem farbenfrohen Hintergrund. Der Hintergrund des Bildes besteht aus geometrischen Formen in Pastelltönen, darunter Lila und Gelb.

Schnell, einfach und alles an einem Ort

Ihr direkter Draht zu uns: In der Gewobag App* finden Sie als MieterIn alle wichtigen Informationen rund um Ihren Mietvertrag und das Thema Wohnen kompakt auf einen Blick. Gleichzeitig ist die App Ihr direkter Draht zu uns, denn Sie können alle Anliegen und Anfragen bequem und unkompliziert mit uns teilen.

Ob Schadensmeldung, Terminvorschläge für Reparaturen, das Herunterladen und Ausfüllen von Formularen oder Informationen zu den neusten Angeboten und Events in Ihrem Kiez – mit der Gewobag App ist alles einfach zur Hand.

Download in den App Stores

Die Gewobag App steht im Google Play Store und im App Store kostenfrei zum Download zur Verfügung. App herunterladen, mit Ihrem bestehenden Login anmelden oder neu registrieren und loslegen.

Weitere Informationen rund um die Registrierung und Anmeldung sowie weitere Funktionen der Gewobag App finden Sie unter:

www.gewobag.de/gewobag-app

Das Bild zeigt ein Smartphone mit der Gewobag App auf dem Bildschirm. Daneben befindet sich der Text "Jetzt im App-Store herunterladen" in einem dunkelgrauen Feld. Es gibt zwei Symbole darunter für den Apple App Store und Google Play Store, die auf die Verfügbarkeit der App hinweisen. Im Hintergrund sind geometrische Formen in lila und gelb zu sehen.

Willkommen in der Gewobag App

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Mietvertrag
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* Schreiben Sie lieber am Computer? Über apps.gewobag.de können Sie im Gewobag Portal alle Funktionen ganz einfach über den Web-Browser nutzen.

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Miete einfach unter Kontrolle

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat werden alle Zahlungen rund um Ihre Miete noch einfacher.

Was das bedeutet?
Mit diesem Mandat erteilen Sie der Gewobag die Erlaubnis, alle fälligen Beträge von Ihrem Konto einzuziehen. Daraus ergeben sich einige Vorteile: Die Miete wird immer pünktlich überwiesen. Die Gewobag bucht automatisch den korrekten Betrag vom Konto ab. Ändert sich die Höhe der Miete oder der Betriebskostenvorauszahlung, müssen Sie nichts tun. Haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung, wird diese automatisch mit Ihren Zahlungen verrechnet. Auch hier müssen Sie sich um nichts kümmern.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Das Verfahren ist sicher und gesetzlich normiert.
  • Es gibt kein Risiko verspäteter Zahlungen.
  • Das Erstattungsverfahren ist einfach.
  • Bei Widerruf wird das Mandat problemlos beendet.

Wie kann das SEPA-Mandat erteilt werden?

Ein SEPA-Mandat muss schriftlich erteilt werden und vom Zahlungspflichtigen mit Angabe eines Datums unterschrieben werden. Sie können hier ein SEPA-Formular anfordern. Bitte teilen Sie uns in der E-Mail noch Ihren Namen und Anschrift mit. Wir senden Ihnen per Post ein vorausgefülltes Formular zu. Nach Ihrer Unterschrift ist die Rücksendung an uns dann auch via E-Mail als Scan oder Foto möglich.

Oder nutzen Sie die Gewobag App, dort können Sie online ein SEPA-Mandat im Bereich „Anliegen“ erteilen und auch ändern.

Haben Sie weitere Fragen?
Gewobag Service-Center
Fon: 030 4708-4000

Servicezeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag
9:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
12:00 bis 15:00 Uhr

Nahaufnahme Person trägt einen Umzugskarton

Entspannt ins neue Zuhause mit Ihrer Umzugs-Checkliste

Bei einem Umzug gibt es viel zu bedenken. Mit dieser Checkliste haben Sie alles im Blick!

Frühzeitige Vorbereitungen

  • Alte Wohnung fristgemäß kündigen.
  • Verträge kündigen, die in neuer Wohnung nicht genutzt werden können (Fitnessstudio, Bibliothek etc.).
  • Bei bisherigem Vermieter über nötige Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung erkundigen.
  • Mietkaution für neue Wohnung überweisen

Zwei Monate bis einen Monat vor dem Umzug

  • Entrümpeln der alten Wohnung und des Kellers.
  • Endabnahmetermin für die alte Wohnung vereinbaren.
  • Wohnungsübergabetermin für die neue Wohnung vereinbaren.
  • Bei Bedarf Urlaub für den Umzug beantragen.
  • Umzugsunternehmen oder Transporter für den Umzug buchen.
  • HelferInnen zusammentrommeln.
  • Halteverbotsschilder organisieren.
  • Telefon und Internet für die neue Wohnung organisieren.
  • Stromanbieter wechseln.
  • Hausratsversicherung auf die neue Wohnung anpassen oder prüfen, ob es günstigere Angebote gibt.
  • Küche planen (Achtung, lange Lieferzeiten!).
  • HandwerkerInnen für Arbeiten in alter und neuer Wohnung beauftragen.
  • Wenn Sie Kinder haben: Kita bzw. Schule ummelden und ggf. BabysitterIn für den Umzug organisieren.

Kurz vor dem Umzug

  • Werkzeug für den Möbelabbau und -aufbau kaufen/leihen.
  • Umzugskisten kaufen, einpacken und beschriften.
  • Nachsendeauftrag einreichen.
  • Dauerauftrag für Mietzahlungen anpassen.
  • Möbel abbauen, falls kein Umzugsservice gebucht.
  • Essensvorräte verbrauchen, Tiefkühler abtauen sowie ggf. Versorgung der UmzugshelferInnen planen.
  • Bei Bedarf Materialien (z. B. Farbe) kaufen und Schönheitsreparaturen durchführen.
  • Einrichtung für die neue Wohnung planen.

Am Umzugstag

  • Essen für UmzugshelferInnen vorbereiten.
  • Reinigungsmittel und Mülltüten bereitstellen, um alte Wohnung besenrein zu hinterlassen.

Nach dem Umzug

  • Beim Bürgeramt in der gesetzlichen Frist ummelden.
  • Nutzen Sie die Zählerstände für Strom und Gas aus dem vorliegenden Übergabeprotokoll, um Ihre persönlichen Versorgungsverträge umzumelden.
  • Neue ÄrztInnen suchen.
  • Mietkaution vom Vermieter der alten Wohnung zurückzufordern.
  • Neue Adresse mitteilen.
    Arbeitgeber
    Bank und Finanzamt
    Krankenkasse und Versicherungen
    Kfz-Zulassungsstelle
    Leistungserbringer für Kindergeld, BAföG, Arbeitslosengeld, Eingliederungshilfe usw.
    Schule, Kindergarten oder Hochschule
    Versorger von Kabel, Strom, Internet, Gas, Telefon
    Abonnements (z. B. Zeitungen, Zeitschriften)
    Vereine und Fitnessstudios
    Rundfunkbeitrag
    Familie und FreundInnen
  • Neue NachbarInnen kennenlernen!
  • Einweihungsparty geplant?!

Für viele Anliegen brauchen Sie keinen Termin im Bürgeramt mehr. Mehr als 400 Dienstleistungen können Sie bereits digital erledigen.

Mehr auf https://service.berlin.de/online-geht-mehr/

Tipps:

  • Finden Sie zahlreiche Rabatte für Ihren Umzug in der Gewobag Vorteilswelt.
  • Simulieren Sie die Größe und den Stellplan von Möbeln mit Zeitungen.
  • Sammeln Sie Belege für die Steuererklärung.
  • Viele Dienstleister werden mit einem Nachsendeauftrag automatisch informiert

Exklusive Rabatte in der Gewobag Vorteilswelt

Die Vorteilswelt finden Sie in der Gewobag App.

Liebe Mieterinnen und Mieter,

wenn wir freundlich und rücksichtsvoll miteinander umgehen, ist es gut für uns alle.
Bitte halten Sie deshalb die Hausordnung ein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der ausführlichen Hausordnung zu Ihrem Mietvertrag oder online: www.gewobag.de/hausordnung

1 Bitte halten Sie die Ruhezeiten ein.

  • Ganztägig: an Sonn- und Feiertagen
  • Nachtruhezeit: täglich von 22:00 bis 6:00 Uhr
  • Mittagsruhezeit: täglich von 13:00 bis 15:00 Uhr

2 Bitte rauchen Sie nicht im Hausflur, Aufzug und Keller.

3 Bitte werfen Sie nichts vom Balkon.

4 Bitte stellen Sie keinen Sperrmüll in den Häusern / der Wohnanlage ab.

5 Bitte werfen Sie Ihren Müll in die Mülltonnen.

6 Bitte nehmen Sie Ihren Hund an die Leine.

Den Kot Ihrer Tiere entsorgen Sie bitte in den Müllbehältern.


mehr Infos

Unten werden Telefonzellen erwähnt, veraltet?

Allgemeine Tipps zum Brandschutz

jeder Einzelne kann dazu beitragen, Brände zu verhindern oder Brandschäden zu verringern.

Informieren und vorbeugen für den Fall der Fälle

Das sollten Sie beachten:

  • Machen Sie sich mit den unten aufgeführten Verhaltensregeln („Richtiges Verhalten im Brandfall“) vertraut. So sind Sie rechtzeitig und nicht erst im Brandfall über das richtige Verhalten bei Feuer informiert.
  • Bitte informieren Sie sich, wie Sie von Ihrer Wohnung aus auf dem kürzesten Weg zum nächsten Treppenhaus gelangen. Außerdem sollten Sie wissen, wie Sie das nächste Telefon, die nächste Telefonzelle oder Notrufsäule erreichen.
  • Parken Sie Ihr Auto nicht in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten, vor Löschwasserentnahmestellen (z. B. Hydranten) oder gar darauf.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder nicht mit Feuerzeug, Zündhölzern oder Sicherheitseinrichtungen im Haus spielen.

Vorbeugende Maßnahmen im Haus:

  • Halten Sie Flure, Treppenaufgänge und Kellergänge als Flucht- und Rettungswege frei.
  • Vermeiden Sie umherliegenden Sperrmüll, abgestellte Kinderwagen, die Aufbewahrung brennbarer Flüssigkeiten (Farben, Lacke etc.), da hierdurch Brandstifter angelockt werden können.
  • Sorgen Sie dafür, dass Brandschutztüren geschlossen sind.
  • Verschließen Sie alle Türen, denn Einbruchschutz ist gleichzeitig ein Schutz vor Brandstiftung.
  • Entrümpeln Sie Ihren Keller oder Dachboden so oft wie möglich.

Vorbeugende Maßnahmen im Wohnbereich:

  • Niemals im Bett rauchen.
  • Zigaretten ausschließlich in nichtbrennbare Behältnisse legen.
  • Offenes Feuer wie Kerzen oder Gasherd niemals unbeaufsichtigt lassen.
  • Bei Fettbränden (z.B. in der Pfanne) wird die beste Löschwirkung mit dem passenden Deckel des Topfes oder der Pfanne erreicht (Ersticken der Flammen). Eine Löschdecke kommt als 2. Wahl in Betracht. Fettbrände nie mit Wasser löschen.
  • Altpapier, brennbare Flüssigkeiten oder feuergefährliche Abfälle sollten nicht im Wohnbereich gelagert werden.
  • Installationen oder Reparaturen von Gas- oder Elektrogeräten sind nur von Fachbetrieben durchzuführen.
  • Eingeschaltete Elektrogeräte wie Herd, Bügeleisen, Kaffeemaschine oder Ähnliches nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Nur geprüfte und einwandfreie Elektrogeräte verwenden.

Wir erheben bei den vorgenannten Tipps zum Brandschutz keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für weitere Informationen und wertvolle Ratschläge wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Feuerwehr.

Richtiges Verhalten im Brandfall

Was tun bei Feuer?
Ruhe bewahren!
Keine Panik entstehen lassen!

Feuer im Haus

  1. Wohnung nicht verlassen
  2. Türen geschlossen halten
  3. Am geöffneten Fenster warten bis Hilfe kommt
  4. Feuerwehr rufen: Notruf 112
    Wo brennt es?
    Was brennt?
    Verletzte?
    Wer meldet?
    Warten auf Rückmeldung der Feuerwehr.

Feuer in der Wohnung

  1. Wohnung sofort verlassen
  2. Wohnungstür schließen
  3. Auf keinen Fall den Aufzug benutzen
    Nachbarn warnen
    Hilfsbedürftige mitnehmen
  4. Feuerwehr rufen: Notruf 112
    Wo brennt es?
    Was brennt?
    Verletzte?
    Wer meldet?
    Warten auf Rückmeldung der Feuerwehr.

Für weitere Informationen und wertvolle Ratschläge wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Feuerwehr.

mehr Infos

Frau liegt entspannt auf einer Couch und hört mit Kopfhörern Musik

Auf gute Nachbarschaft – Hinweise zum Lärmschutz.

Bitte halten Sie die Ruhezeiten ein!

Für ein gutes nachbarschaftliches Miteinander ist es wichtig, immer unnötigen Lärm zu vermeiden. Darüber hinaushalten Sie bitte die gesetzlich geregelten Ruhezeiten ein:

an Werktagen:
von 6:00 bis 7:00 Uhr von 20:00 bis 22:00 Uhr

Bitte vermeiden Sie während dieser Zeiten Lärm, durch den andere Personen gestört werden können. An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen gelten die Ruhezeiten ganztägig!

Mittagsruhezeit:
von 13:00 bis 15:00 Uhr

Bitte unterlassen Sie es auch während der Mittagsruhezeit von 13:00 bis 15:00 Uhr, Lärm zu verursachen.

Nachtruhezeit:
von 22:00 bis 6:00 Uhr

Während der gesetzlichen Nachtruhezeit von 22:00 bis 6:00 Uhr dürfen andere Personen nicht durch Lärm gestört werden.

Beschränken Sie die Lautstärke von Radio, Fernseher und eigenem Musizieren innerhalb der Wohnräume auf Zimmerlautstärke. Unbeteiligte Personen dürfen nicht unzumutbar gestört werden. Bitte vermeiden Sie jeglichen Lärm in Treppenhäusern, auf Fluren, auf Balkonen und in Außenanlagen, insbesondere bei der Nutzung von Glascontainern.

Lärm kann extrem belastend sein: Denken Sie bitte an Ihre Nachbarn und nehmen Sie Rücksicht.

BSR-Flyer „Wohin mit Ihrem Abfall?“ Deutsch

mehr Infos

Einfache Tipps mit großer Wirkung

Ratten sind stets auf der Suche nach Nahrung und Unterschlupf. Damit die Tiere in unseren Quartieren keine Anlaufstellen finden, benötigen wir Ihre aktive Unterstützung. Bitte beherzigen Sie die folgenden Verhaltensregeln, um Ratten fernzuhalten und eine
Steigerung der Betriebskosten zu vermeiden:

  • Den Müll immer in die dafür vorgesehenen
    Mülltonnen werfen
  • Keinen Abfall neben die Mülltonnen stellen
  • Die Mülltonnen nach der Benutzung immer schließen
  • Keine Essensreste in die Toilette werfen
  • Abfall nicht aus den Fenstern werfen
  • Das Wohngebiet sauber und frei von Müll halten
  • Keine Tiere wie Tauben oder Katzen füttern
  • Haus- und Kellertüren immer geschlossen halten
  • Sperrmüll ordnungsgemäß entsorgen
  • Offene Stapel und Haufen im Keller vermeiden
  • Keine Lebensmittelvorräte im Keller lagern

Bei Rattenbefall sofort handeln!
Fon: 030 4708-4000

www.gewobag.de/service
Bitte halten Sie Ihre Mietvertragsnummer bereit.

Wir arbeiten mit den Kabelnetzbetreibern Vodafone und PŸUR (Angebotsübersicht) zusammen, die den Großteil unseres Immobilienbestandes mit Kabelnetzdienstleistungen versorgen. 

Welcher der beiden Kabelnetzbetreiber vor Ort tätig ist, wurde durch Versorgungsverträge festgelegt. Grundsätzlich gilt, ein Gebäude wird nur durch einen Kabelnetzbetreiber versorgt.

Über die Eingabe ihrer Anschrift kommen Sie zum Angebot des zuständigen Anbieters:

Bedienungsanleitung Hager TG600AL Deutsch | Englisch
Bedienungsanleitung Ei650 Deutsch | Englisch
Bedienungsanleitung Ei3016 Deutsch | Englisch

Wartung Rauchwarnmelder Ei650 ↓ | Wartung Hager TG600AL

Rauchwarnmelder Ei650 – Die Wartung ist Aufgabe der Mieterinnen und Mieter

1 Test-/ Stummschaltknopf

  • runder Knopf auf der Unterseite des Rauchwarnmelders
  • zur manuellen Prüfung des Rauchwarnmelders
  • Stummschaltung bei Falschalarm: siehe Abschnitt 5 „Stummschaltung des Geräts“

2 Seitenschlitze für Raucheintritt

  • durch sie gelangt die Raumluft in die Rauchkammer
  • müssen jederzeit frei von Staub, Schmutz usw. sein
  • dürfen auf keinen Fall abgeklebt, abgedeckt oder mit Farbe überstrichen werden

3 LED

  • Rot: LED blinkt, wenn sich das Gerät im Alarmzustand befindet und wenn der Rauchwarnmelder eine Fehlermeldung aussendet (Batterie leer, Fehler in Rauchkammer).

Funktionen des Rauchwarnmelders

Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter,

die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder zu prüfen, ist Aufgabe der Mieterinnen und Mieter. Bitte testen und reinigen Sie die Geräte in regelmäßigen Abständen, mindestens 1-mal jährlich. Hierzu ist es notwendig, dass Sie die Funktionen des Rauchwarnmelders kennen.

  1. Normalbetrieb
    Im normalen Betriebsmodus der Rauchwarnmelder gibt es keine sichtbaren oder hörbaren Anzeigen, welche Sie stören könnten.
  2. Alarmzustand
    Sobald der Warnmelder Rauch identifiziert, löst er einen Signalton aus. Die rote LED-Leuchte blinkt schnell und das Alarmsignal ertönt mit 85 dB (in 3 m Abstand).
  3. Automatischer Selbsttest
    Das Gerät führt in regelmäßigen Abständen einen für Sie nicht wahrnehmbaren Selbsttest durch.
  4. Lebensdauer des Geräts
    Der Rauchwarnmelder verfügt über eine fest verbaute 3-V-Lithiumbatterie mit einer Lebensdauer von 10,5 Jahren. Nach dieser Laufzeit wird das Gerät von der Gewobag ausgetauscht.
  5. Stummschaltung des Geräts
    Falls Sie rauchintensive Arbeiten in Ihrer Wohnung ausführen, können Sie die Rauchwarnmelder auch stummschalten.

    ACHTUNG! Die Stummschaltung ist nur bei ausgelöstem Alarm (Rauch detektiert) möglich.

    Um einen (Falsch-)Alarm (die rote LED-Leuchte blinkt schnell und ein lauter Alarm ist zu hören) abzubrechen, drücken Sie bitte den Test-/Stummschaltknopf. Die LED blinkt dann 1-mal alle acht Sekunden und signalisiert, dass das Gerät nun für einen Zeitraum von zirka zehn Minuten deaktiviert (stumm) ist. Während dieser Zeit kann der Melder keinen Alarm auslösen. Nach Ablauf der Zeit kehrt das Gerät wieder eigenständig in den normalen Betriebszustand zurück.
  6. Fehlermeldung bei Batterieermüdung
    Falls der Rauchwarnmelder etwa alle 30 Sekunden 1-mal piept und die rote LED im gleichen Abstand blinkt, bedeutet dies, dass die Lithiumbatterie fast aufgebraucht ist und der Rauchwarnmelder ersetzt werden muss. Um das Geräusch abzustellen, drücken Sie bitte den Stummschaltknopf. Dann wird der Piepton für 12 Stunden unterdrückt. Bitte kontaktieren Sie das Service-Center der Gewobag.
  7. Fehlermeldung bei verschmutzter Rauchkammer
    Falls der Rauchwarnmelder etwa alle 30 Sekunden 2-mal piept und die rote LED im gleichen Abstand 2-mal blinkt, bedeutet dies, dass die Rauchkammer verschmutzt ist und der Rauchwarnmelder überprüft und gereinigt werden muss. Tritt der Fehler weiterhin auf, muss der Warnmelder ersetzt werden.
  8. Falschalarm in Wohnküchen
    Küchen sind explizit von der Ausstattungspflicht mit Rauchwarnmeldern ausgenommen, in Wohnzimmern müssen sie jedoch montiert werden. In offenen Wohnküchen kann es passieren, dass z. B. Wasserdampf oder Kochdünste in den Wohnbereich gelangen und dort einen Falschalarm auslösen.
  9. Beenden eines Falschalarms
    Gelegentlich können Rauchwarnmelder einen Falschalarm auslösen, z. B. durch Staub, Insekten oder Kochdünste. Die rote LED-Leuchte blinkt dann schnell und das Alarmsignal ertönt mit 85 dB (in 3 m Abstand). Wenn Sie sicher wissen, dass es sich wirklich um keinen Brandherd in der Wohnung handelt, dann tun Sie bitte Folgendes: Schalten Sie das Gerät wie unter „5. Stummschaltung des Geräts“ beschrieben stumm.

    Prüfen Sie mögliche Verunreinigungen durch Spinnweben oder Staub. Reinigen Sie den Warnmelder bei Bedarf.

    Suchen Sie nach Wasserdampf, Kochdünsten usw., die aus der Küche oder dem Badezimmer stammen können. Auch Farben und andere Dämpfe können Falschalarme auslösen.

    Wenn es häufig unerwünschte Alarme gibt, muss der Rauchwarnmelder möglicherweise neu positioniert werden – in ausreichender Entfernung zu Fehlerquellen. Bitte kontaktieren Sie die Gewobag.
  10. Störung des Geräts
    Sollten Sie eine Störung (rot blinkende LED-Leuchte) oder Ermüdung der Batterieleistung feststellen, so nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zum Service-Center der Gewobag auf. Das Gerät wird dann überprüft.
  11. Gebrauchsanweisung mit weiteren Informationen
    Die genaue Funktionsweise der Rauchwarnmelder und weitere Infos zur Bedienung entnehmen Sie bitte der Gebrauchsanleitung.

Jährliche Überprüfung der Geräte

Bitte testen und reinigen Sie die Geräte in regelmäßigen Abständen, mindestens 1-mal jährlich. Stellen Sie immer sicher, dass sich keine Gegenstände im Umkreis von 50 cm um den Warnmelder herum befinden, die den Raucheintritt behindern können, und dass die Melderfunktion nicht durch den Luftzug von Ventilatoren oder Klimageräten beeinträchtigt wird.

  1. Prüfen Sie die Geräte auf Staub und Verschmutzungen.
    Rauchwarnmelder sind empfindlich gegenüber Staub und Insekten. Beides kann Falschalarme auslösen. Um eine lange Lebensdauer Ihres Warnmelders sicherzustellen, sorgen Sie bitte dafür, dass er sauber bleibt und sich kein Staub ansammelt. Alle Insekten oder Spinnweben in unmittelbarer Nähe des Gerätes sollten unverzüglich entfernt werden. Die Rauchwarnmelder dürfen auf keinen Fall abgeklebt, abgedeckt oder mit Farbe überstrichen werden.
  2. Reinigen Sie die Rauchwarnmelder regelmäßig.
    Verwenden Sie eine weiche Bürste oder den Bürstenaufsatz Ihres Staubsaugers, um Staub und Spinnweben von den Seitenschlitzen zu entfernen. Bitte wischen Sie die Abdeckung von Zeit zu Zeit mit einem feuchten Tuch ab und trocknen Sie sie gründlich ab.

    Auch bei regelmäßiger Reinigung können sich Verschmutzungen in der Rauchkammer ansammeln und einen Alarm auslösen. Wenn das passiert, muss der Rauchwarnmelder von einer Fachfirma gewartet oder ausgetauscht werden. Bitte kontaktieren Sie umgehend das Service-Center der Gewobag. Das Gerät wird dann überprüft.
  3. Testen Sie jährlich den Signalton.
    – Drücken Sie den Testknopf über längere Zeit, bis der Alarm ertönt und die rote LED-Leuchte blinkt. Die Alarmlautstärke schwillt langsam an, um das Gehör zu schonen.
    – Lassen Sie den Testknopf dann los. Der Warnmelder sollte kurz nach dem Loslassen verstummen.
    – Wiederholen Sie diesen Vorgang bei allen anderen Warnmeldern in Ihrer Wohnung.

    Beim Drücken des Testknopfes wird der Effekt von Rauch simuliert. Es ist nicht zulässig, die Warnmelder mit echtem Rauch zu testen, da die Ergebnisse irreführend sein können.

    WARNUNG: Überprüfen Sie die Funktionen Ihres Warnmelders nie mit offenem Feuer. Der Warnmelder könnte Feuer fangen und Einrichtungsgegenstände könnten beschädigt werden.
  4. Wartung durch eine Fachfirma
    Sollten Sie die Wartung der Geräte nicht persönlich übernehmen können, wenden Sie sich bitte an die Gewobag. Wir empfehlen Ihnen gern eine Firma, die die Wartungsarbeiten für Sie übernimmt. Die hierbei entstehenden Kosten müssen Sie tragen.

    Sollten Sie eine Fachfirma mit der Wartung beauftragen, muss der Funktionstest laut DIN 14676 mindestens 1-mal jährlich +/- drei Monate durchgeführt werden.

Hinweise und Kontaktdaten

WARNUNG: Versuchen Sie nicht, die Batterie des Rauchwarnmelders zu entfernen, wiederaufzuladen oder zu verbrennen. Dabei kann sie explodieren.

Versuchen Sie nicht, Beschädigungen oder Fehlfunktionen des Warnmelders selbst zu reparieren. Kontaktieren Sie immer das Service-Center der Gewobag.

Abgesehen von den hier beschriebenen Wartungs- und Reinigungsarbeiten nehmen Sie bitte keine eigenständigen Arbeiten an den Geräten vor. Bitte kontaktieren Sie das Service-Center der Gewobag.

Ihr Ansprechpartner:
Service-Center

Fon: 030 4708-4000
Fax: 030 4708-4510
Weitere Informationen unter
www.gewobag.de/rauchwarnmelder
www.gewobag.de/brandschutz

Rauchwarnmelder Hager TG600AL – Die Wartung ist Aufgabe der Mieterinnen und Mieter

1 Test-/ Stummschaltknopf

  • gesamte Abdeckung auf der Unterseite des Rauchwarnmelders
  • zur manuellen Prüfung des Rauchwarnmelders
  • Stummschaltung bei Falschalarm: siehe Abschnitt 5 „Stummschaltung des Geräts“

2 Seitenschlitze für Raucheintritt

  • durch sie gelangt die Raumluft in die Rauchkammer
  • müssen jederzeit frei von Staub, Schmutz usw. sein
  • dürfen auf keinen Fall abgeklebt, abgedeckt oder mit Farbe überstrichen werden

3 LED

  • Rot: LED blinkt im Normalbetrieb, wenn sich das Gerät im Alarmzustand befindet oder wenn es eine Fehlermeldung aussendet (Batterie leer, Fehler in Rauchkammer).

Funktionen des Rauchwarnmelders

Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter,

die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder zu prüfen, ist Aufgabe der Mieterinnen und Mieter. Bitte testen und reinigen Sie die Geräte in regelmäßigen Abständen, mindestens 1-mal jährlich. Hierzu ist es notwendig, dass Sie die Funktionen des Rauchwarnmelders kennen.

  1. Normalbetrieb
    Im normalen Betriebsmodus der Rauchwarnmelder gibt es keine hörbaren Anzeigen, welche Sie stören könnten. Jedoch signalisiert der Warnmelder seine Betriebsbereitschaft durch ein 1-maliges Blinkzeichen der roten LED-Leuchte alle 10 Sekunden.
  2. Alarmzustand
    Sobald der Warnmelder Rauch identifiziert, löst er einen Signalton aus. Die rote LED-Leuchte blinkt schnell und das Alarmsignal ertönt mit 85 dB (in 3 m Abstand).
  3. Automatischer Selbsttest
    Das Gerät führt in regelmäßigen Abständen einen für Sie nicht wahrnehmbaren Selbsttest durch.
  4. Lebensdauer des Geräts
    Der Rauchwarnmelder verfügt über eine fest verbaute 3-V-Lithiumbatterie mit einer Lebensdauer von 10,5 Jahren. Nach dieser Laufzeit wird das Gerät von der Gewobag ausgetauscht.
  5. Stummschaltung des Geräts
    Falls Sie rauchintensive Arbeiten in Ihrer Wohnung ausführen, können Sie die Rauchwarnmelder auch stummschalten. Die Stummschaltung ist ohne ausgelösten Alarm möglich.

    Drücken Sie dazu bitte die von unten sichtbare Geräte-abdeckung, bis der Signalton ertönt. Die rote LED-Leuchte blinkt währenddessen 1-mal alle zwei Sekunden und signalisiert, dass das Gerät nun für einen Zeitraum von zirka 15 Minuten deaktiviert (stumm) ist. Während dieser Zeit kann der Melder keinen Alarm auslösen. Nach Ablauf der Zeit kehrt das Gerät wieder eigenständig in den normalen Betriebszustand zurück.
  6. Fehlermeldung bei Batterieermüdung
    Falls der Rauchwarnmelder etwa alle 60 Sekunden 2-mal piept und die rote LED alle 5 Sekunden 2-mal blinkt, bedeutet dies, dass die Lithiumbatterie fast aufgebraucht ist und der Rauchwarnmelder ersetzt werden muss. Um das Geräusch abzustellen, drücken Sie bitte den Stummschaltknopf. Dann wird der Piepton für 8 Stunden unterdrückt. Bitte kontaktieren Sie das Service-Center der Gewobag.
  7. Fehlermeldung bei verschmutzter Rauchkammer
    Falls der Rauchwarnmelder etwa alle 60 Sekunden 8-mal piept und die rote LED alle 8 Sekunden 8-mal blinkt, bedeutet dies, dass die Rauchkammer verschmutzt ist und der Rauchwarnmelder überprüft und gereinigt werden muss. Wenn der Fehler weiterhin auftritt, muss der Warnmelder ersetzt werden.
  8. Falschalarm in Wohnküchen
    Küchen sind explizit von der Ausstattungspflicht mit Rauchwarnmeldern ausgenommen, in Wohnzimmern müssen sie jedoch montiert werden. In offenen Wohnküchen kann es passieren, dass z. B. Wasserdampf oder Kochdünste in den Wohnbereich gelangen und dort einen Falschalarm auslösen.
  9. Beenden eines Falschalarms
    Gelegentlich können Rauchwarnmelder einen Falschalarm auslösen, z. B. durch Staub, Insekten oder Kochdünste. Die rote LED-Leuchte blinkt dann schnell und das Alarmsignal ertönt mit 85 dB (in 3 m Abstand). Wenn Sie sicher wissen, dass es sich wirklich um keinen Brandherd in der Wohnung handelt, dann tun Sie bitte Folgendes:
  • Schalten Sie das Gerät wie unter „5. Stummschaltung des Geräts“ beschrieben stumm.
  • Prüfen Sie mögliche Verunreinigungen durch Spinnweben oder Staub. Reinigen Sie den Warnmelder bei Bedarf.
  • Suchen Sie nach Wasserdampf, Kochdünsten usw., die aus der Küche oder dem Badezimmer stammen können. Auch Farben und andere Dämpfe können Falschalarme auslösen.

Wenn es häufig unerwünschte Alarme gibt, muss der Rauchwarnmelder möglicherweise neu positioniert werden – in ausreichender Entfernung zu Fehlerquellen. Bitte kontaktieren Sie die Gewobag.

  1. Störung des Geräts
    Sollten Sie eine Störung (rot blinkende LED-Leuchte) oder Ermüdung der Batterieleistung feststellen, so nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zum Service-Center der Gewobag auf. Das Gerät wird dann überprüft.
  2. Gebrauchsanweisung mit weiteren Informationen
    Die genaue Funktionsweise der Rauchwarnmelder und weitere Infos zur Bedienung entnehmen Sie bitte der Gebrauchsanleitung.

Jährliche Überprüfung der Geräte

Bitte testen und reinigen Sie die Geräte in regelmäßigen Abständen, mindestens 1-mal jährlich. Stellen Sie immer sicher, dass sich keine Gegenstände im Umkreis von 50 cm um den Warnmelder herum befinden, die den Raucheintritt behindern können, und dass die Melderfunktion nicht durch den Luftzug von Ventilatoren oder Klimageräten beeinträchtigt wird.

  1. Prüfen Sie die Geräte auf Staub und Verschmutzungen.
    Rauchwarnmelder sind empfindlich gegenüber Staub und Insekten. Beides kann Falschalarme auslösen. Um eine lange Lebensdauer Ihres Warnmelders sicherzustellen, sorgen Sie bitte dafür, dass er sauber bleibt und sich kein Staub ansammelt. Alle Insekten oder Spinnweben in unmittelbarer Nähe des Gerätes sollten unverzüglich entfernt werden.
    Die Rauchwarnmelder dürfen auf keinen Fall abgeklebt, abgedeckt oder mit Farbe überstrichen werden.
  2. Reinigen Sie die Rauchwarnmelder regelmäßig.
    Verwenden Sie eine weiche Bürste oder den Bürstenaufsatz Ihres Staubsaugers, um Staub und Spinnweben von den Seitenschlitzen zu entfernen. Bitte wischen Sie die Abdeckung von Zeit zu Zeit mit einem feuchten Tuch ab und trocknen Sie sie gründlich ab. Auch bei regelmäßiger Reinigung können sich Verschmutzungen in der Rauchkammer ansammeln und einen Alarm auslösen. Wenn das passiert, muss der Rauchwarnmelder von einer Fachfirma gewartet oder ausgetauscht werden. Bitte kontaktieren Sie umgehend das Service-Center der Gewobag. Das Gerät wird dann überprüft.
  3. Testen Sie jährlich den Signalton.
  • Drücken Sie bis zum 2. Signalton auf die vordere Abdeckung des Warnmelders und lassen ihn anschließend wieder los. Der Testalarm wird nun aktiviert. Der Signalton ist auf 75 dB (im Abstand von 1 Meter) gedrosselt und schont damit Ihr Gehör.
  • Um den Testalarm zu beenden, drücken Sie noch einmal auf die vordere Abdeckung des Warnmelders. Der Testalarm wird nun deaktiviert und der Warnmelder sollte kurz nach dem Loslassen verstummen.
  • Wiederholen Sie diesen Vorgang bei allen anderen Warnmeldern in Ihrer Wohnung.

Beim Drücken des Testknopfes wird der Effekt von Rauch simuliert. Es ist nicht zulässig, die Warnmelder mit echtem Rauch zu testen, da die Ergebnisse irreführend sein können.

WARNUNG: Überprüfen Sie die Funktionen Ihres Warnmelders nie mit offenem Feuer. Der Warnmelder könnte Feuer fangen und Einrichtungsgegenstände könnten beschädigt werden.

  1. Wartung durch eine Fachfirma
    Sollten Sie die Wartung der Geräte nicht persönlich übernehmen können, wenden Sie sich bitte an die Gewobag. Wir empfehlen Ihnen gern eine Firma, die die Wartungsarbeiten für Sie übernimmt. Die hierbei entstehenden Kosten müssen Sie tragen. Sollten Sie eine Fachfirma mit der Wartung beauftragen, muss der Funktionstest laut DIN 14676 mindestens 1-mal jährlich +/- drei Monate durchgeführt
    werden.

Hinweise und Kontaktdaten

WARNUNG: Versuchen Sie nicht, die Batterie des Rauchwarnmelders zu entfernen, wiederaufzuladen oder zu verbrennen. Dabei kann sie explodieren.

Versuchen Sie nicht, Beschädigungen oder Fehlfunktionen des Warnmelders selbst zu reparieren. Kontaktieren Sie immer das Service-Center der Gewobag.

Abgesehen von den in dieser Broschüre beschriebenen Wartungs- und Reinigungsarbeiten nehmen Sie bitte keine eigenständigen Arbeiten an den Geräten vor.
Bitte kontaktieren Sie das Service-Center der Gewobag.

Ihr Ansprechpartner:
Service-Center

Fon: 030 4708-4000
Fax: 030 4708-4510
Weitere Informationen unter
www.gewobag.de/rauchwarnmelder
www.gewobag.de/brandschutz


Wartung Rauchwarnmelder Hager TG600AL Deutsch | Englisch

Elektronischer Heizkostenverteiler TELMETRIC ↓ | Elektronischer METRONA Wasserzähler smart

Elektronischer Heizkostenverteiler TELMETRIC

Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter,
künftig wird der elektronische Heizkostenverteiler TELMETRIC smart Ihren Wärmeverbrauch erfassen. Der Einbau von Erfassungsgeräten ist eine gesetzliche Pflicht, um eine verbrauchsabhängige Abrechnung zu ermöglichen. Dies schafft Räume für Energieeffizienz und dient dem Erkennen von Einsparmöglichkeiten.

Zum Ende des Abrechnungszeitraumes wird der Verbrauchswert zum Stichtag (31.12.) im Gerät gespeichert und dann per Funk abgelesen. Sie müssen daher zur Ablesung nicht mehr anwesend sein.

Der letzte Stichtagswert bleibt im Gerät gespeichert und kann ein Jahr lang von Ihnen abgerufen werden.

Der elektronische Heizkostenverteiler TELMETRIC smart ermittelt den Verbrauch direkt am Heizkörper. Für die Verbrauchserfassung wird mit zwei Temperaturfühlern die raum- und heizkörperseitige Temperatur und daraus die durch den Heizkörper abgegebene Wärmemenge bestimmt.

Das Gerät verfügt über ein LC-Display, welches die Verbrauchswerte und weitere wesentliche Daten anzeigt. TELMETRIC smart übermittelt die Verbrauchswerte und Zählerdaten per Funk. Das Gerät ist gemäß § 5 Heizkostenverordnung zugelassen.

Vorteile auf einen Blick:

  • Störsicherheit durch Eigenüberwachung sowie
  • Stichtagswerte
  • Betreten der Mietobjekte zur Ablesung nicht nötig
  • CE-konform
  • manipulationssicher (Plombe)

Wichtige technische Daten:

  • Sendeleistung <10 mW
  • Funkfrequenz 868 MHz
  • Betriebsdauer 10 Jahre
  • Anwendungsbereich DIN EN 834

Anzeigen im LC-Display

Das Display ist von 05:00 Uhr bis 21:00 Uhr aktiv. In der übrigen Zeit kann das Display durch Berührung des unteren rechten Bereichs aktiviert werden.

Im Display werden für jeweils 8 Sekunden folgende Werte angezeigt:

Gerätenummer

  • dient der eindeutigen Identifikation

Aktueller Verbrauch

  • zeigt den aktuellen Verbrauch / Zählerstand
  • wird auch zur Zwischenablesung herangezogen

Stichtagswert

  • Verbrauchswert zum Ende der letzten Abrechnungsperiode
  • im ersten Jahr beträgt dieser 0

Bewertung

  • auch Bewertungsfaktor oder Umrechnungsfaktor
  • dient der einheitlichen Skalierung

Wichtig für Sie: Die elektronischen Heizkostenverteiler TELMETRIC smart zählen über den Abrechnungszeitraum (31.12. des Jahres) hinaus fortlaufend weiter. Die aktuellen Verbrauchswerte werden zu den Werten des vorherigen Abrechnungszeitraumes addiert. Ein Zurücksetzen auf den Wert „0“ erfolgt nicht.

Um den Verbrauch des aktuellen Abrechnungszeitraumes ablesen zu können, müssen Sie daher den Endstand des letzten Abrechnungszeitraumes in Abzug bringen. Beide Werte können Sie der Geräteanzeige entnehmen.

Bei einem schwerwiegenden Fehler, Manipulationsversuchen oder Zerstörung des Gerätes stellt TELMETRIC smart den Messbetrieb ein. Im Display wird zusätzlich zu den anderen Anzeigen ein „F” eingeblendet. Verständigen Sie bei einem Gerätedefekt bitte umgehend das Service-Center der Gewobag.

Weitere Informationen unter www.gewobag.de/funkablesung

Elektronischer METRONA Wasserzähler smart

Abbildung Elektronischer METRONA Wasserzähler smart

Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter,

künftig wird der elektronische METRONA Wasserzähler smart Ihren Wasserverbrauch erfassen. Der Einbau von Erfassungsgeräten ist eine gesetzliche Pflicht, um eine verbrauchsabhängige Abrechnung zu ermöglichen. Dies schafft Räume für Energieeffizienz und dient dem Erkennen von Einsparmöglichkeiten, denn Wasser ist eine lebenswichtige Ressource!

Wasserzähler sind geeichte Geräte, die den absoluten Wasserverbrauch je Haushalt messen und so die verbrauchsabhängige Abrechnung gemäß Betriebskostenverordnung ermöglichen. Dies gilt sowohl für Kalt- als auch Warmwasserzähler. Diese werden durch ihre farbliche Markierung unterschieden (Kaltwasser = Blau, Warmwasser = Rot). Die Verbrauchswerte und Zählerdaten werden per Funk übertragen. Der Wasserzähler smart ist nach der europäischen Messgeräterichtlinie 2014/32/EU (MID) und 2014/30/EU (EMC) zugelassen.

Das Gerät ist verplombt und erkennt und speichert alle Manipulationsversuche.

Wichtige technische Daten:

  • Mehrstrahlmessprinzip
  • magnetische Flügelradabtastung
  • 868-MHz-Funkmodul
  • Speicherung von Monatsmitten- und Monatsendwerten
  • Betriebsdauer: 5 Jahre

Ablesung und Anzeigen im LC-Display:

Das Display schaltet sich selbstständig in den energieoptimierten Ruhemodus. Sie können es über den Touchsensor (1) aktivieren.

Durch Betätigen des Touchsensors können folgende Werte nacheinander angezeigt werden:

LC Display Abbildung Elektronischer METRONA Wasserzähler smart

Anzeige Tasterbetätigung / Displayaktivierung
Das Display wird durch Berührung des Touchsensors (1) aktiviert; dabei wird das Handsymbol im Display angezeigt.

LC Display Abbildung Elektronischer METRONA Wasserzähler smart

Aktueller Verbrauchswert
Der aktuelle Verbrauch/Zählerstand in m³. Am Stichtag wird dieser Wert als Vorjahreswert gespeichert. Für eine Zwischenablesung wird dieser Wert zum betreffenden Zeitpunkt verwendet.

LC Display Abbildung Elektronischer METRONA Wasserzähler smart

Segmenttest
Hier blinken alle Segmente kurz auf. Sie können damit überprüfen, ob alle Segmente des Displays einwandfrei funktionieren.

LC Display Abbildung Elektronischer METRONA Wasserzähler smart

Stichtagsdatum
Hier wird das Datum des letzten Stichtages angezeigt. An diesem Datum wurde der Verbrauchswert für Ihre Jahresabrechnung gespeichert.

LC Display Abbildung Elektronischer METRONA Wasserzähler smart

Verbrauchswert zum letzten Stichtag
Hier finden Sie den Verbrauchswert in m³, der zur Erstellung Ihrer Jahresabrechnung herangezogen wurde.

LC Display Abbildung Elektronischer METRONA Wasserzähler smart

Gerätenummer
Es wird die 8-stellige Gerätenummer des Wasserzählers angezeigt.

Der Wasserzähler smart ist störunempfindlich. Zusätzlich überwacht er seine Funktion laufend selbst. Bei einem schwerwiegenden Fehler stellt der Wasserzähler den Messbetrieb ein. Verständigen Sie bei einem Gerätedefekt bitte umgehend das Service-Center der Gewobag.

Weitere Informationen unter www.gewobag.de/funkablesung

Einfach zu Hause aufladen

Mieten Sie Ihren E-Stellplatz mit Ladestation bei der Gewobag!

Mit Ihrem eigenen E-Stellplatz können Sie Ihr Elektroauto bequem, zuverlässig und schnell zu Hause laden. Die Ladestationen eignen sich für alle Plug-in-Hybride und vollelektrischen Fahrzeuge.

In drei Schritten zu Ihrem E-Stellplatz

Die Gewobag versorgt Sie in Kooperation mit Vattenfall InCharge mit einer leistungsstarken Ladestation und Ihr Elektroauto mit 100 Prozent Grünstrom.

1. E-Stellplatz anmieten
Finden Sie alle verfügbaren E-Stellplätze und Informationen zur Anmietung auf unserer Webseite:
www.gewobag.de/e-stellplatz
Mit der Gewobag schließen Sie den Mietvertrag für Ihren E-Stellplatz und erhalten die PIN-Nummer für Ihre Wallbox.

2. Ladeservicevertrag abschließen
Mit Ihrer Wallbox-PIN-Nummer schließen Sie den Ladeservicevertrag ganz bequem online mit Vattenfall ab.

3. „InCharge Key“ kostenlos bestellen
Nach Abschluss Ihres Ladeservicevertrags bestellen Sie online Ihren „InCharge Key“.
Mit dieser Ladekarte wird sichergestellt, dass nur Sie an Ihrer Ladesäule laden können.

Online Ladeservicevertrag abschließen und „InCharge Key“ bestellen unter:
www.incharge.vattenfall.de/gewobag

Die Vorteile auf einen Blick

Ihr Gewobag E-Stellplatz

  • Keine lästige Parkplatzsuche mehr
  • Kein Warten auf freie E-Stellplätze
  • KEBA KeContact P30-Ladebox mit bis zu 11 Kilowatt
  • Wandmontiert und sofort betriebsbereit
  • Eichrechtskonform und lastmanagementfähig

Ihr Vattenfall Lade- und Abrechnungsservice

  • Komfortable Zähleranmeldung, Wartung und Reparatur durch Vattenfall
  • Umfassende Verbrauchsübersicht im „My InCharge“-Portal
  • Freischaltung ausgewählter Nutzer mit „InCharge Key“-Ladekarten
  • Separate Abrechnung Ihres Firmenwagens möglich

Europaweites Laden

  • Zugang zur Nutzung von mehr als 95.000 Ladepunkten in Europa mit der Vattenfall InCharge-App

Ihre Kosten einmal durchgerechnet

Miete E-Stellplatz1

+ 13,25 Euro monatlich
(Ladeservice-Gebühr)2, 3

+ 39,00 ct/kWh
verbrauchsgenau abgerechnet*
(günstiger Haushaltsstrompreis)3

= Ihr privater E-Stellplatz zu Hause



1 – Standortabhängig

2 – 159 Euro jährlich, inkl. MwSt.
3 – gem. Preisangaben Vattenfall,

* – Jährliche Anpassung, Maximum ist der vom BDEW
veröffentlichte durchschnittliche Haushaltsstrompreis
des Vorjahres

So erreichen Sie uns

Gewobag Service-Center
Für alle Fragen rund um die Vermietung der E-Stellplätze

  • Fon: 030 4708-4000
  • Service-Zeiten:
    Montag, Mittwoch, Freitag
    9:00 bis 12:00 Uhr

    Dienstag und Donnerstag
    12:00 bis 15:00 Uhr

Vattenfall InCharge Kundenservice
Für alle Fragen rund um den technischen Betrieb und die Wartung der Ladeboxen sowie den Lade- und Abrechnungsservice

Ausschluss / Hinweis
Vorliegendes Angebot beschränkt sich auf vor- und nachgerüstete Stellplätze der Gewobag.
Für eventuelle zwischenzeitliche oder zukünftige Preisanpassungen sowie für die inhaltliche
Ausgestaltung der Angebote seitens Vattenfall wird keine Haftung übernommen.
Bildnachweis: AdobeStock, KEBA AG, Vattenfall; Stand: Juli 2024

Mieten Sie Ihren E-Stellplatz mit Ladestation bei der Gewobag Deutsch | Englisch

Eine Frau und ein Mann sitzen am Tisch und schauen einen Laptop an, gestikulieren dabei. Im Hintergrund ist grünes Laub sichtbar, das ein frisches Ambiente schafft. Die Szene vermittelt einen Eindruck von Austausch oder Beratung in einer entspannten Umgebung.

Rundum geschützt: Die wichtigsten Versicherungen für Mieterinnen und Mieter

Willkommen in Ihrer Gewobag-Wohnung! Damit Sie in Ihrem neuen Zuhause auch bei Schäden und Unfällen gut abgesichert sind, stellen wir Ihnen die drei Versicherungen vor, die für Sie als Mieterin oder Mieter am wichtigsten sind.

Die Hausratversicherung ist in Deutschland zwar nicht verpflichtend, wird aber als freiwillige Versicherung dringend empfohlen, um sich vor finanziellen Verlusten durch Schäden am eigenen Hausrat zu schützen. Gemeinsam mit der Gebäudeversicherung der Gewobag bietet sie Ihnen einen umfassenden Schutz für Ihr Zuhause. Doch worin unterscheiden sich diese beiden Versicherungen, und welche Versicherung greift bei welchen Schäden? Das erfahren Sie hier!

Welche Schäden werden von der Gebäudeversicherung der Gewobag abgedeckt?

Die Gebäudeversicherung der Gewobag erstreckt sich auf alle baulichen Elemente der Immobilie, in der Sie wohnen. Sie sichert alle festen Bestandteile des Gebäudes (wie z. B. das Dach und die Wände, Fenster und Böden) gegen Schäden durch äußere Einflüsse wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser ab. Ihre persönlichen Gegenstände und Ihre Wohnungseinrichtung sind jedoch nicht davon abgedeckt, denn dafür benötigen Sie eine separate Hausratversicherung!

Warum sollten Sie unbedingt eine Hausratversicherung abschließen?

Wohnungen und Wohngebäude sind zwar durch die Gewobag versichert, aber Ihr gesamtes bewegliches Eigentum in der Wohnung müssen Sie selbst versichern. Ob Möbel, Kleidung, Elektronik oder Schmuck: All diese Gegenstände sind durch eine Hausratversicherung abgedeckt. Wenn es einmal zu Schäden durch Einbruch, Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel kommen sollte, erhalten Sie durch Ihre Hausratversicherung einen Betrag ausgezahlt, der dem Neuwert Ihrer betroffenen oder gestohlenen Gegenstände entspricht. Bei Bedarf können Sie sich darüber hinaus auch gegen weitere Risiken versichern lassen, wie etwa Glasbruch, Fahrraddiebstahl oder Elementarschäden, die durch Naturereignisse wie z. B. Überschwemmungen aufgrund von Starkregen hervorgerufen werden.

In Fällen wie diesen greift eine Hausratversicherung in der Regel:

  • Ein Rohrbruch überschwemmt Ihre Wohnung und schädigt Ihre Bücher und Möbel.
  • Ein Einbrecher stiehlt Ihren Laptop und andere Wertgegenstände.
  • Ihre Waschmaschine läuft aus.

Warum ist eine Kombination aus Hausrat- und Haftpflichtversicherung sinnvoll?
Die Haftpflichtversicherung bietet Ihnen eine weitere Absicherung, weil sie Schäden abdeckt, die Sie oder Ihre Familienmitglieder Dritten zufügen. Dazu gehören Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Oft sind auch Mietsachschäden an gemieteten Räumen oder der Verlust von Schlüsseln durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Einige typische Beispiele für Schäden, bei denen eine Haftpflichtversicherung in der Regel greift:

  • Ihr Kind zerbricht beim Spielen eine Fensterscheibe eines Nachbarn.
  • Ihre Waschmaschine läuft aus und beschädigt den Hausrat eines Nachbarn.
  • Sie verlieren Ihren Wohnungsschlüssel.

Im Überblick: Welche Versicherung greift bei welcher Art von Schaden?
Sind Sie sich noch unsicher, ob Sie eine Versicherung abschließen sollten? Dann wird Ihnen vielleicht unsere folgende Liste von zehn Schadensfällen helfen, der Sie entnehmen können, was die drei Arten von Versicherungen im Alltag so alles abdecken.

Schaden/UnfallHausratversicherungHaftpflichtversicherungGebäudeversicherung
Ein Sturm beschädigt das Dach Ihres Hauses.*
Bei einem Einbruch werden Ihr Fernseher und Computer gestohlen.
Eine Kerze kippt um, und die Flammen beschädigen Tisch und Vorhänge.
Ein Nachbar stolpert über eine Einkaufstasche, die Sie im Hausflur abgestellt haben, und verletzt sich.
Durch einen Rohrbruch kommt es zu einem Leitungswasserschaden.*
Ihnen fällt ein schweres Werkzeug auf das mitvermietete Waschbecken und beschädigt es.
Starker Hagel beschädigt die Fenster Ihrer Wohnung.
Ihr Fahrrad wird aus dem Keller gestohlen.
Ihre Mietwohnung wird durch Vandalismus verwüstet
Sie beschädigen beim Möbeltransport eine Wand im Treppenhaus.

* Die daraus entstehenden Folgeschäden an Ihrem Hausrat werden durch eine eigene private Hausratversicherung abgedeckt.

Wichtige Informationen und Haftungsausschluss
Alle Informationen sind ohne Gewähr und können je nach Ihren individuellen Verträgen für Haftpflicht- und Hausratversicherungen variieren. Die Gewobag haftet nicht für die Vollständigkeit der Inhalte dieses Dokuments. Wenn Sie Fragen dazu haben sollten oder mit einer sachkundigen Person über Ihre individuellen Bedürfnisse in dieser Hinsicht sprechen möchten, empfehlen wir Ihnen, sich damit direkt an eine Versicherungsberaterin oder einen Versicherungsberater zu wenden. Für die Wahl und den Abschluss einer privaten Hausrat- und Haftpflichtversicherung sind Sie selbst verantwortlich.