Ich habe bereits einen eigenen TV-Vertrag, ändert sich für mich was?
Einige MieterInnen schauen bereits heute TV auf Grundlage eines direkten TV-Einzelvertrages mit ihrem Versorger. Hier gi...
WeiterlesenEinige MieterInnen schauen bereits heute TV auf Grundlage eines direkten TV-Einzelvertrages mit ihrem Versorger. Hier gi...
WeiterlesenSie bezahlen bisher grundsätzlich die Gebühren fürs Kabelfernsehen über die Nebenkosten / Betriebskosten. Sollten si...
WeiterlesenDie oben genannten Informationen beziehen sich auf alle Mieterhöhungen, die auf der neuen Kooperationsvereinbarung mit ...
WeiterlesenIhre Mieterhöhung liegt gemäß § 558 Abs. 3 BGB, dem „Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen in Berlin...
WeiterlesenGemäß § 558 BGB haben wir Anspruch auf Ihre Zustimmung zur geltend gemachten Mieterhöhung, sofern Sie sich im gesetz...
WeiterlesenSie waren vom sogenannten „Mietendimmer“ betroffen, der zum 31.12.2023 ausgelaufen ist und durch die neue Kooperatio...
WeiterlesenWenn Ihre Miete gemäß unserem Leistbarkeitsversprechen auf 27 Prozent Ihres verfügbaren Einkommens gesenkt wurde, hat...
WeiterlesenLiegt Ihre Nettokaltmiete bei über 27 Prozent Ihres Nettohaushaltseinkommens, Ihre Wohnung allerdings über der zuläss...
WeiterlesenIhre Nettokaltmiete überschreitet 27 Prozent Ihres anrechenbaren Einkommens und ihre individuelle Einkommensgrenze wird...
WeiterlesenUnser Leistbarkeitsversprechen setzt die Einhaltung der tabellarisch dargestellten Grenzen Ihres anrechenbaren Jahresein...
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