Funkablesung von Warmwasserzähler

Funkablesung

Gewobag setzt auf moderne Funktechnik

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Wir möchten, dass Sie sich bei der Gewobag wohl fühlen und arbeiten daher stets daran Ihren Wohnkomfort zu erhöhen. Hierzu gehört auch die zeitgemäße Ausstattung der Liegenschaften mit modernen Verbrauchserfassungsgeräten.

Zu diesem Zweck hat die Gewobag Ihre Energie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH, die Gewobag ED, mit der Ausstattung funkbasierter Heizkostenverteiler (HKV), Wärmemengenzähler (WMZ) sowie Kalt- und Warmwasserzähler (KWZ, WWZ) beauftragt.

Die Einbindung der Gewobag ED als kompetenter Ansprechpartner in Sachen Energiedienstleistungen erfolgt, um ihre fachliche Kompetenz auf diesem Gebiet zu nutzen und Ihnen einen besseren und einheitlicheren Service bezüglich der Messdienstleistungen anbieten zu können. Durch einen einheitlichen Ansprechpartner werden die Informationen gebündelt und Schnittstellen optimiert.

Die Umrüstungen sind für den Zeitraum von November bis Februar eines Jahres vorgesehen. Pro Termin ist ein Zeitfenster von 2 Stunden geplant, wobei der eigentliche Einbau, beispielsweise bei einer 2-Zimmer-Wohnung, ca. 30 bis 40 Minuten in Anspruch nimmt.

Häufige Fragen und Antworten

Die entsprechenden Verbrauchserfassungsgeräte dienen der genauen, verbrauchsabhängigen Abrechnung der anfallenden Wasser- und Heizkosten pro Mieter. Die Auswahl des Gerätetypen ist dem Vermieter überlassen, soweit die Geräte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Im Vergleich zu den Heizkostenverteilern, welche nach dem Verdunstungsprinzip arbeiten, ist die Selbstablesung für die MieterInnen einfacher geworden, es kommt keine Verdunstungsflüssigkeit mehr zum Einsatz und die Messgenauigkeit wird deutlich erhöht. Auch bei den Kaltwasser- und Warmwasserzählern ist nun eine Ablesung per digitaler Anzeige möglich.

Die Gerätebeschreibungen zu den neuen funkbasierten Heizkostenverteilern finden Sie in unseren zugehörigen Flyern.

Durch die Fernübertragung der Ablesedaten über Telekommunikationskanäle werden die Ableseprozesse optimiert und verschlankt, da keine Vorort-Begehung notwendig ist. Auch das Betreten der Wohnung (sofern noch keine funkbasierten Erfassungsgeräte installiert sind), sowie Kosten einer erneuten Anfahrt bei Nachablesungen entfallen.

Alle Mieter werden rechtzeitig über den für sie konkreten Einbautermin separat informiert.

Zunächst erhalten Sie eine Mitteilung mit allgemeinen Informationen zu den geplanten Maßnahmen. Je nach Mietobjekt kann es sich um die erstmalige Installation von funkbasierten Verbrauchserfassungsgeräten, um die Mitteilung eines Dienstleisterwechsels oder den turnusmäßigen Tausch bereits vorhandener Geräte handeln.

Nach unserer Mitteilung werden Sie, sowohl per Hausauhang als auch per Einwurf in den Briefkasten informiert, wann die Installation der Geräte stattfindet. Angegeben wird ein konkretes Datum mit einem zweistündigen Zeitfenster, in dem Sie den Zugang zum Mietobjekt sicherstellen müssen.

Die Durchführung der geplanten Maßnahmen ist äußerst wichtig damit Ihnen unter anderem in der Heiz- und Betriebskostenabrechnung keine Nachteile entstehen. Können Sie persönlich nicht anwesend sein, kann der Zugang zum Mietobjekt auch durch eine Person Ihres Vertrauens gewährt werden. Möglicherweise vielleicht sogar ein Nachbar.

Können Sie zu dem genannten Termin den Zutritt zum Mietobjekt nicht ermöglichen, wird es in der Regel zwei weitere kostenfreie Sammeltermine zur Ausstattung geben. Die Mitteilung über das Datum und das für Sie relevante zweistündige Zeitfenster erhalten Sie postalisch.

Wichtig: Bei den mitgeteilten Terminen handelt es sich immer um Sammeltermine in denen über den gesamten Tag die Montagen in mehreren Mietobjekten geplant und durchgeführt werden. Der Monteur erscheint daher nicht immer zu Beginn des Zeitfensters und die Zeitfenster können nicht ausschließlich in die Feierabendzeit gelegt werden. Wünschen Sie einen individuell abgestimmten Termin oder gewähren Sie den Zutritt nicht in den kostenfrei angebotenen Sammelterminen, ist dies kostenpflichtig.

Ja. Der § 4 Satz (2) der Heizkostenverordnung regelt nicht nur die Pflicht zum Einbau von Verbrauchserfassungsgeräte seitens des Vermieters, sondern auch die Pflicht der Mieter diese Maßnahmen zu dulden. Zudem muss der Mieter alle Maßnahmen hinnehmen, die der Einsparung von Energie und Wasser dienen (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 29.09.2011, Az.: VIII ZR 326/10). Dazu gehört auch die Duldung der Ausstattung mit o.g. Zählern lt. § 555d Abs. 1 BGB.

Die Kosten der Anmietung der Geräte tragen die Mieter gemäß § 2 Nr. 4a Betriebskostenverordnung (BetrKV) sowie § 7 Abs. 2, 8 Abs. 2 Heizkostenverordnung im Rahmen der jährlichen Heiz- und Betriebskostenabrechnung.

Es ergeben sich keine kostenrelevanten Änderungen für Sie, soweit in Ihrer Liegenschaft bereits funkbasierte Verbrauchserfassungsgeräte eingebaut sind.

Befinden sich noch Verbrauchserfassungsgeräte älterer Technik in Ihrer Liegenschaft, kann es durch die verbesserte Technik zu einer Kostenveränderung kommen.

Heizkostenverteiler werden an jedem Heizkörper im Mietobjekt, Wärmemengenzähler werden im Flur oder raumweise montiert. Zusätzlich wird die Größe der Heizkörper vom Dienstleister vermessen und das Fabrikat genau identifiziert.

Haben Sie noch einen Ofen, eine Gastherme oder eine Nachtspeicherheizung? Dann werden keine Heizkostenverteiler montiert.

Die Kaltwasser- und Warmwasserzähler werden an den dafür vorgesehenen Stellen im Bad und/ oder der Küche oder im Flur installiert.

Wird Ihr Warmwasser beispielsweise über eine Therme erwärmt, entfällt der Warmwasserzähler.

Zur Installation ist Baufreiheit, grundsätzlich vor jedem Heizkörper und vor den Kaltwasser- und Warmwasserzählern, zu schaffen. Sollten Sie bauliche Veränderungen vorgenommen haben, bitten wir darum, den Zustand wieder so herzustellen, dass ein Einbau der Geräte möglich ist.

Haben Sie eine Fußbodenheizung? Dann wird Ihr Verbrauch mit einem Wärmemengenzähler erfasst. Dieser befindet sich in der Regel im Flur oder im betreffenden Raum, falls nicht alle Räume mit Fußbodenheizung ausgestattet sind.

Sollten andere bauliche Gründe vorliegen, die einen Einbau verhindern oder erschweren, erfolgt automatisch eine Meldung des Servicepartners an die Gewobag.

Eine Installation/ Umrüstung und die Aufnahme der Gerätedaten von beispielsweise 4 Heizkostenverteilern und einem Kaltwasser-, sowie Warmwasserzähler dauert voraussichtlich circa 30 - 40 Minuten.

Die funkbasierten Heizkostenverteiler werden, abhängig von der Batterielaufzeit alle 10 bzw. 12 Jahre ausgewechselt.

Wasser- und Wärmemengenzähler unterliegen dem Eichgesetz und werden daher von uns je Liegenschaft alle 5 bzw. 6 Jahre getauscht.

Dies bedeutet für unsere MieterInnen, dass sie nach erfolgreicher Erstinstallation der funkbasierten Verbrauchserfassungsgeräte dem Messdienstleister lediglich alle 5 bzw. 6 Jahre Zugang gewähren müssen.

Im ersten turnusmäßigen Austausch sind die Kalt und Warmwasserzähler sowie evtl. die Wärmemengenzähler betroffen (aufgrund der Eichfrist).

Nach weiteren 5 bzw. 6 Jahren sind neben dem Austausch der Wasser- und Wärmemengenzähler (aufgrund der erneuten Eichfrist) auch die Heizkostenverteiler (wegen der Batterielaufzeit) betroffen.

Defekte Messgeräte werden in der Regel im Rahmen der regelmäßigen Funkablesungen festgestellt. Der zuständige Servicepartner setzt sich im Anschluss mit Ihnen in Verbindung, um das betroffene Gerät vor Ort zu prüfen und gegebenenfalls zu ersetzen.

Sollten Sie dennoch Unregelmäßigkeiten feststellen oder zeigt eines der Geräte einen Fehlercode an, wenden Sie sich bitte umgehend an das Service-Center der Gewobag oder an den Reparaturservice.

Nein. Elektromagnetische Wellen befinden sich überall in unserem Umfeld. Die bekanntesten Vertreter sind Rundfunkgeräte, Mobiltelefone, Fernbedienungen, das Baby Fon oder der WLAN-Router.

Die Sendeleistung von beispielsweise funkbasierten Heizkostenverteilern liegt bei unter 10 Milliwatt. Im Vergleich dazu sendet der WLAN-Router ganztägig 25 Milliwatt.

Dazu wurden die Grenzwerte für EMF (elektromagnetisches Feld) von der internationalen Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) ermittelt und in der europäischen Empfehlung 1999/519/EG festgelegt.

Die Bundesnetzagentur hat hier den hoheitlichen Auftrag der Frequenznutzungsregelung. So können sich Geräte auch „untereinander“ (z.B. Mobiltelefon und Fernbedienung) nicht stören.

Das Erstellen von Nutzerprofilen ist nicht Ziel der Verbrauchserfassung. Bei der Funkablesung werden nur die Verbrauchsdaten einer Messstelle übertragen, die keinerlei nutzerspezifische Informationen enthalten.

Es werden alle Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten. Es erfolgt sowohl eine Inhalts- sowie Transportverschlüsselung der Daten.

Haben Sie Fragen zu den funkbasierten Verbrauchserfassungsgeräten? Dann wenden Sie sich gern an unser Service-Center.

Service-Center

E-Mail: service@gewobag.de

Fon: 030 4708-4000

Fax: 030 4708-4510

Weitere Informationen finden Sie unter www.gewobag.de/funkablesung.

Der Einbau bringt viele Vorteile mit sich, was Ihren Wohnkomfort spürbar erhöhen wird:

  • Das Betreten Ihrer Privaträume durch Dienstleister ist nicht mehr nötig.
  • Sie müssen zur Ablesung nicht mehr anwesend sein und es entfallen Kosten für Nachablesungen.
  • Schätzungen sind nur noch in Ausnahmefällen nötig.
  • Übertragungsfehler bei den Verbrauchswerten sind ausgeschlossen.
  • Kontrolle der eigenen Verbrauchswerte durch digitale Anzeigen wird vereinfacht. Dies ist besonders bei Ein- oder Auszug wichtig.
  • Durch Inhalts- und Transportverschlüsselung sind Ihre Daten absolut sicher.

Insgesamt wird die Abrechnung gerechter und bietet Ihnen die Möglichkeit zur Kontrolle Ihres Verbrauchs.

Jede Wohnung ist anders. Deshalb hängt die Anzahl der einzubauenden Geräte stark von der individuellen Bauweise ab.

Heizkostenverteiler: Werden grundsätzlich an jedem Heizkörper in der Wohnung montiert. Zusätzlich wird die Größe der Heizkörper vom Dienstleister vermessen. Haben Sie noch einen Ofen, eine Gastherme oder eine Nachtspeicherheizung? Dann werden natürlich keine Heizkostenverteiler montiert.

Heizkostenverteiler

Kaltwasser- und Warmwasserzähler: Diese befinden sich meist dort, wo Wasser entnommen werden kann. Also meist in Bad und/ oder Küche. Manchmal sind Sie auch im Flur zu finden. Wird Ihr Warmwasser über eine Therme erwärmt, entfällt natürlich der Warmwasserzähler und es wird nur der Kaltwasserzähler ausgetauscht.

Ein Kalt- und Warmwasserzähler

Wärmezähler: Haben Sie eine Fußbodenheizung? Dann wird Ihr Verbrauch mit einem Wärmemengenzähler erfasst. Dieser befindet sich in der Regel im Flur oder im betreffenden Raum, falls nicht alle Räume mit Fußbodenheizung ausgestattet sind.

Deutsch

Funk-Heizkostenverteiler kaloBLUE K1.5X 
Elek. Heizkostenverteiler TELMETRIC smart [PDF 190 KB] 
Wasserzähler kaloBLUE mit integriertem Funkmodul [PDF 180 KB]  
Elektronischer METRONA Wasserzähler smart [PDF 180 KB] 

Arabisch

kaloBLUE K1.5X موزع مصاريف التدفئة اللاسلكي [PDF 270 KB] 
TELMETRIC smart موزع مصاريف التدفئة الإلكتروني [PDF 273 KB] 
بوحدة لاسلكية مدمجة kaloBLUE عداد الماء [PDF 280 KB] 
الذكي smart عداد الماء الإلكتروني METRON [PDF 338 KB]
 

Englisch

Radio heat cost allocator kaloBLUE K1.5X [PDF 160 KB] 
Electronic heat cost allocator TELMETRIC smart [PDF 186 KB] 
Water meter kaloBLUE with integrated radio module [PDF 180 KB] 
Electronic METRONA water meter smart [PDF 246 KB] 

Polnisch

Bezprzewodowy podzielnik kosztów ogrzewania kaloBLUE K1.5X [PDF 160 KB] 
Elektroniczny podzielnik kosztów ogrzewania TELMETRIC smart [PDF 191 KB] 
Wodomierz kaloBLUE z wbudowanym modułem komunikacji bezprzewodowej [PDF 180 KB] 
Elektroniczny wodomierz METRONA smart [PDF 180 KB] 

Russisch

Распределитель тепла kaloBLUE K1.5X с радиовыходом [PDF 170 KB] 
Электронный распределитель тепла TELMETRIC smart [PDF 180 KB] 
Водяной расходомер kaloBLUE с интегрированным радиомодулем[PDF 190 KB] 
Электронный расходомер METRONA smart [PDF 312 KB] 

Türkisch

Kablosuz ısı pay ölçer kaloBLUE K1.5X [PDF 160 KB] 
Elektronik ısı pay ölçer TELMETRIC smart [PDF 170 KB] 
Entegre kablosuz modülü ile su sayacı kaloBLUE [PDF 180 KB] 
Elektronik METRONA su sayacı smart [PDF 248 KB] 

Die durch die Gewobag ED beauftragten Servicepartner nehmen die Installation vor. Hierzu weisen sich die Monteure am Montagetag aus. Sie werden vorab über die anstehende Umrüstung informiert und erhalten rechtzeitig eine schriftliche Mitteilung über den für Sie konkreten Termin.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, können Sie sich jederzeit an das Service-Center der Gewobag wenden.

Fon: 030 4708-4000

Zur Installation ist Baufreiheit, grundsätzlich vor jedem Heizkörper und vor den Kaltwasser- und Warmwasserzählern, zu schaffen. Sollten Sie bauliche Veränderungen vorgenommen haben, bitten wir darum, den Zustand wieder so herzustellen, dass ein Einbau der Geräte möglich ist.

Sollten andere bauliche Gründe vorliegen, die einen Einbau verhindern oder erschweren, kümmert sich die Gewobag um die Beseitigung.

Gut zu Wissen: Vermeiden Sie im Winter grundsätzlich, dass lange Vorhänge oder Möbel den Heizkörper direkt verstellen. Die Wärmeabgabe im Raum reduziert sich, während die Heizleistung gleich beleibt. Dies kann zu einem Wärmestau führen und so unter bestimmten Umständen auch zu einer erhöhten Verbrauchsanzeige.

Mehr Infos zum Thema Richtig Lüften und Heizen