Muss ich für die nicht sachgemäße Sperrmüllentsorgung meines Nachbarn aufkommen?

Sperrmüllkosten, bei denen uns der Verursacher bekannt ist, werden diesem direkt in Rechnung gestellt. Eine Umlage auf alle Mieter erfolgt in solchem Fall nicht.

Bei den in unserer Abrechnung angesetzten Sperrmüllkosten handelt es sich um die Kosten für das tatsächlich angefallene Sperrgut, bei dem kein Verursacher ermittelt werden konnte. Da der Sperrmüll – genau wie der Hausmüll – abgefahren werden muss, handelt es sich demzufolge um Arbeiten im Bereich der Müllbeseitigung. Aus diesem Grund dürfen die Kosten gemäß § 2 Nr. 8 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mieter umgelegt werden.